1. FC Köln darf www.fc.de nutzen: Es gibt nur ein' FC Kölle

von Marcel Schneider und Pia Lorenz

10.08.2016

LG: Keine Verletzung ohne Verwendung der Domain

Das Kölner Landgericht konnte er damit letztlich nicht überzeugen. Zwar lehnt die 33. Zivilkammer mit ihrer Entscheidung, die LTO vorliegt, eine Verletzung sowohl der Benutzungsmarke FC als auch des Unternehmenskennzeichens der Geißböcke ab, weil der Bayer die Domain bislang gar nicht verwendet habe.

Allerdings kann der 1. FC Köln nach Auffassung der Richter die Verwendung der Domain "www.fc.de" aus § 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verlangen. Denn mit der Registrierung der Internetadresse habe der Domain-Inhaber das dem Verein zustehende Namensrecht am verwendeten Kürzel "FC" verletzt.

Dieses Recht entsteht mit der Aufnahme der Benutzung im Verkehr, wenn die Bezeichnung auf die beteiligten Verkehrskreise wie ein Name wirkt. Schließlich habe das Kürzel Namensfunktion im Sinne der Vorschrift, denn es wirke auf die beteiligten Verkehrskreise wie ein Name, so die Kölner Richter. 

Von einer "lang andauernden und bundesweiten Benutzung" geht die Kammer aus, und nimmt dabei Bezug u.a. auf die Sportberichterstattung in "sämtlichen Medien". Aber auch auf die eigene Erfahrung greifen die rheinländischen Richter zurück, um zu dem Ergebnis zu kommen, dass der Bundesligist in den beteiligten Verkehrskreisen bekannt ist. Eine Bekanntheit in allen denkbaren Verkehrskreisen oder gar eine Verkehrsdurchsetzung sei nicht Schutzvoraussetzung, betont die Kammer. 

Klarer Fall für Kölner Kammer: Es gibt nur einen FC

Für sie gibt es nur einen FC. Dass das Kürzel auch in den Namen anderer Fußballvereine vorkomme, sei ebenfalls nicht schädlich. Der 1. FC Köln habe zweifelsfrei dargelegt, dass andere Fußballvereine nicht ausschließlich mit dem Kürzel "FC" assoziiert würden, sondern weitere Buchstabenzusätze hinzufügten, wie etwa der FC Bayern München (=FCB) oder der FC Augsburg (=FCA).

So verfügt das Kürzel "FC" nach Ansicht des LG über ausreichend viel Unterscheidungskraft, dass der Domain-Inhaber sich auch nicht darauf berufen könne, dass allgemein damit der Begriff "Fußballclub" verbunden werde. Schließlich würde ja auch niemand in der (fußballerischen) Umgangssprache statt "Wie viele Fußballclubs gibt es in der Stadt?" lieber "Wie viele FCs gibt es in deiner Stadt?", argumentiert das LG.

Der jetzige Inhaber der Domain habe seinerseits keine Rechte an dem namensmäßig geschützten Kürzel, sondern dieses unbefugt gebraucht, irgendwelche schützenswerten Belange zu seinen Gunsten verneinen die Kölner Richter. Dass der Club bisher unter www.fc-koeln.de im Internet auftritt, könne der Mann dem Fußballverein ebenfalls nicht entgegenhalten, so die Richter. Auch nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung sei es Unternehmen unbenommen, nur Teile ihres Namens als Domain zu verwenden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zitiervorschlag

Marcel Schneider und Pia Lorenz, 1. FC Köln darf www.fc.de nutzen: . In: Legal Tribune Online, 10.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20261 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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