Der 1. FC Köln darf die Domain www.fc.de nutzen. Für das LG Köln steht fest, dass nur der Kölner Verein für die relevanten Verkehrskreise "der FC" ist. Das wüssten schließlich nicht nur sämtliche Medien, sondern auch die Kölner Richter selbst.
Das Landgericht (LG) Köln hat den Inhaber der Domain "www.fc.de" dazu verurteilt, in die vom klagenden Bundesligisten beantragte Löschung durch den Domain-Verwalter einzuwilligen, die Internetadresse nicht weiter zu verwenden (Urt. v. 09.08.2016, Az. 33 O 250/15).
Der Mann hatte zunächst das Angebot des 1. FC Köln ausgeschlagen, ihm die Domain für 5.000 Euro zu veräußern. Er verlangte stattdessen 50.000 Euro für die Internetadresse. Auch anderen Fußballclubs, wie etwa dem FC Bayern oder dem FC Augsburg, hatte er diese erfolglos zum Verkauf angeboten.
Zwischenzeitlich hatte der 1. FC Köln einen sogenannten Dispute-Antrag beim Deutschen Network Information Center (DENIC) in Frankfurt gestellt, das alle ".de"-Adressen verwaltet. Dieses vom DENIC bereitgestellte Rechtsinstrument für Domainstreitigkeiten verhindert, dass der Inhaber einer Domain diese auf einen anderen als den Antragsteller überträgt. Wird schließlich vor Gericht die Löschung der Domain beziehungsweise die Zustimmung zu dieser erstritten, kann der Antragsteller gleich neuer Inhaber der zunächst gelöschten Internetadresse werden.
Kernfrage: Gibt es nur den einen FC?
Der 1. FC Köln, der derzeit noch unter www.fc-koeln.de im Internet auftritt, argumentierte vor Gericht, dass er das Kürzel "FC" zur Benennung des Vereins in der Außendarstellung nutze. Dieses habe sich bereits seit Jahren etabliert und werde gerade in der Sportberichterstattung zur Bezeichnung des Kölner Traditionsvereins verwendet. Damit sei der Club, in dem Verfahren vertreten vom renommierten Markenrechtler Prof. Dr. Gordian N. Hasselblatt von CMS Hasche Sigle, Inhaber der bekannten Bezugsmarke "FC" und des gleichnamigen Unternehmenskennzeichens. Außerdem stünden ihm an dem Kürzel die Namensrechte zu.
Der derzeitige Domain-Inhaber verteidigte sich nicht nur gegen die Klage, sondern verlangte, vertreten von der Augsburger IP-IT-Kanzlei Hild & Kollegen, in einer Widerklage, den Dispute-Antrag des Clubs für die Löschung beim DENIC zurückzuziehen. Lediglich die Fußballfans in Köln meinten mit dem Kürzel "FC" auch eindeutig den dortigen Verein, argumentierte der Bayer.
Außerdem stehe die Abkürzung für eine ganze Reihe von Begriffen, so im Bereich des Sports etwa allgemein für den Begriff "Fußballclub". Dementsprechend gebe es in Deutschland wie im Ausland sehr viele Fußballvereine, die die Abkürzung "FC" im Namen tragen. Das Namensrecht des Fußballclubs könne somit nur am vollständigen Namen "1. FC Köln" bestehen.
Marcel Schneider und Pia Lorenz, 1. FC Köln darf www.fc.de nutzen: . In: Legal Tribune Online, 10.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20261 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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