Im Dezember richtete sich eine Reihe von Strafrechtsprofessoren mit der Forderung an den Bundestag, die repressive Drogenpolitik aufzugeben. Der Straf- und Medizinrechtler Gunnar Duttge unterstützt die Resolution nicht. Er kritisiert, dass diese im Wind des vorherrschenden Zeitgeists segele, der fortlaufend nach dem ultimativen Kick suche und dabei vergesse, dass mancher Kick Opfer zurücklasse.
LTO: Professor Duttge, Kollegen von Ihnen wollen den Gesetzgeber dazu bewegen, das Betäubungsmittelstrafrecht zu überdenken. Die Drogenprohibition sei gescheitert – so die These des Schildower Kreises. Sie haben die Resolution an den Bundestag nicht unterschrieben. Welche Bedenken haben Sie gegen den Vorstoß?
Duttge: Die gesundheitlichen Folgen eines Cannabis-Konsums und die Frage, ob dies der Einstig in härtere Drogen sein kann, werden seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert. Der aufgeklärte Bürger in der heutigen "Risikogesellschaft" mag die Legalisierung von Drogen locker sehen: Das wesentliche Defizit der Resolution besteht aber darin, dass sich die Forderung nach einer Legalisierung keineswegs auf Cannabis beschränkt, sondern vielmehr grundsätzlich alle Drogen meint. Es fehlt die nötige Differenzierung.
Zwar halte ich es auch nicht für sinnvoll, den gelegentlichen Konsum eines Joints strafrechtlich zu ahnden, für Geschäfte mit der Sucht anderer Menschen sehe ich das aber anders. Und wir sollten dabei auch nicht die schädlichen, mitunter sogar persönlichkeitsverändernden Wirkungen selbst leichter Drogen beim Dauerkonsum zu sehr bagatellisieren. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung hat in ihrer Mitteilung vom April dieses Jahres über einen weiteren Anstieg des Cannabis-Konsums berichten müssen. Eine noch stärker berauschte oder gar betäubte Gesellschaft ist nicht das, was wir uns wünschen sollten.
"Niemand weiß, wie die Welt aussähe, wenn wir auf eine Kriminalisierung verzichten"
LTO: Befürworter der Resolution meinen, dass die gesamte Gesellschaft von einer Cannabis-Legalisierung profitieren würde. Was halten Sie davon?
Duttge: Die Treffsicherheit prophetischer Ankündigungen ist meist nicht allzu hoch. Eine Legalisierung von Cannabis würde Präventionsbemühungen gegenüber potentiellen Erstkonsumenten nachhaltig schwächen. Die Resolution vergisst also jene, die im Laufe ihres Erwachsenenwerdens erstmalig mit Drogen konfrontiert werden. Die Hemmschwelle, nicht "nein" zu sagen, dürfte noch weiter sinken, zumal es ohnehin nicht als "cool" gilt, einem Nervenkitzel aus dem Weg zu gehen.
Pointiert formuliert: Die Resolution segelt im Wind des vorherrschenden Zeitgeistes, der fortlaufend nach dem ultimativen Kick Ausschau hält; dass manche dieser Kicks Verlierer und Opfer zurücklassen, mag man natürlich nicht gerne wahrnehmen. Die Suchtgefahren haben gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen deutlich zugenommen: Wir sollten die Kraft des Einzelnen zur Selbstverantwortung nicht überschätzen und auch noch einen Anstoß für den Drogenkonsum geben nach dem Motto: "Da es ja erlaubt es, kann man es doch problemlos mal ausprobieren."
LTO: Teilen Sie diese Ansicht, dass die Strafverfolger überfordert sind und den Drogenhandel und -konsum nicht mehr effizient kontrollieren können?
Duttge: In der Tat sind die Resultate, mit strafrechtlichen Mitteln den Drogenhandel einzudämmen, nicht allzu ermutigend. Daraus allerdings deren Untauglichkeit zu folgern, ist sehr voreilig und hätte den Charakter einer Kapitulation. Wenn gesagt wird, dass das Strafrecht den Drogenkonsum nicht verhindern könne, so ist das zwar richtig, aber kein Argument für die Legalisierung: Denn zum einen genügt für eine Rechtfertigung der Strafandrohung, dass schädliche Auswirkungen des Drogenhandels reduziert werden. Und zum anderen weiß niemand, wie die Welt aussähe, wenn wir auf das Strafrecht vollständig verzichten würden.
"Auch bei einer staatlichen Drogenabgabe würde der Schwarzmarkt blühen"
LTO: Welche Alternativen schlagen Sie vor? Wie kann der Kampf gegen Drogen erfolgreicher geführt werden?
Duttge: Es kann nicht um ein apodiktisches Entweder-oder gehen, wir brauchen ein Sowohl-als-auch im Sinne einer ganzheitlichen Strategie. Dazu gehört natürlich auch Aufklärung und Erziehung, was nach meinem Eindruck seit den 1980er Jahren deutlich nachgelassen haben. Das zentrale Problem ist nicht eine repressive Drogenpolitik, sondern die gesamtgesellschaftliche Haltung des Laissez-faire, die den Drogenmissbrauch und seine schädlichen Folgen erst möglich macht. Das sollte uns natürlich nicht daran hindern, unser Strafrecht daraufhin zu überprüfen, ob wir in den Details stets das richtige Maß gefunden haben.
LTO: Halten Sie es für realistisch, dass die Legalisierung den illegalen Drogenhandel einschränken würde?
Duttge: Die Annahme, es werde sich nach einer Legalisierung von alleine eine Art "heile Welt" einstellen, ist ganz sicher dem Reich romantischer Träume entsprungen. Vermutlich würde auch bei einer staatlichen Drogenabgabe ein Schwarzmarkt prächtig blühen, denn die staatliche Vergabe muss ja beschränkt bleiben, es müsste etwa Altersbeschränkungen geben. Es würde also ein mehr oder weniger großes Heer unbedienter Konsumenten bleiben.
Das zeigen die Schwierigkeiten der Methadonprogramme und der kontrollierten Arzneimittelabgabe: Einige Menschen richten sich zu Hause gleichsam ein eigenes Lager an Arzneimittelvorräten ein, aller staatlichen Kontrolle und rechtlichen Vorgaben zum Trotz. Es ist ganz und gar unrealistisch, dass sich der Drogenmarkt mitsamt seinen illegalen Praktiken und Auswüchsen gleichsam von selbst auflösen würde – er wird sich vielmehr den jeweiligen Gegebenheiten anpassen.. Das Drogenproblem lösen wir nicht dadurch, dass wir den Staat zum Drogendealer machen.
"Der beste Umgang mit Drogen ist kein Umgang mit Drogen"
LTO: Wie kann der Staat Jugendliche vor schädlichem Drogenmissbrauch schützen?
Duttge: Es sollte nicht allein abgeschreckt, sondern zuerst einmal aufgeklärt werden. Die Schulen sind hierfür ein geeigneter, wenngleich nicht der einzige Ort. Ohnehin funktioniert Abschreckung weit besser, wenn die Gefahren einsichtig gemacht werden. Dabei sollte natürlich auch thematisiert werden, welcher Umgang mit Drogen verantwortungsbewusst ist; nur muss dabei sorgsam acht gegeben werden, dass dies nicht als Anleitung für den Konsum von Drogen missverstanden wird. Stets muss all dies durch die zentrale Botschaft umrahmt werden: Der beste Umgang mit Drogen ist kein Umgang mit Drogen.
LTO: Glauben Sie, dass die Petition für die Legalisierung von Cannabis Erfolg haben wird?
Duttge: Der moderne Gesetzgeber neigt dazu, in komplexen Sachfragen nach dem Strafrecht zu greifen, und sei es auch nur der Symbolik wegen. Da dies – jedenfalls vordergründig betrachtet – meist auch die kostengünstigste Variante ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass ausgerechnet auf dem heiklen Feld der Drogenpolitik auf das Strafrecht verzichtet wird. Ich halte es aber auch für unwahrscheinlich, dass es neue Impulse für intelligente Lösungen geben wird. Dabei ist die Lage nicht so gut, dass wir uns bequem zurücklehnen und uns mit einem "Weiter so!" zufrieden geben könnten.
LTO: Vielen Dank für das Gespräch.
Prof. Dr. Gunnar Duttge ist Direktor der Abteilung für strafrechtliches Medizin- und Biorecht sowie stellvertretender geschäftsführender Direktor des Zentrums für Medizinrecht an der Georg-August-Universität Göttingen.
Die Fragen stellte Jan Rebuschat.
Legalisierung von Cannabis: . In: Legal Tribune Online, 24.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12075 (abgerufen am: 01.11.2024 )
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