Berlin hat Zuständigkeit noch immer nicht geklärt: Anträge der Cannabis Social Clubs bleiben weiter liegen

14.08.2024

Seit mehr als vier Monaten gilt die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland. In Berlin wissen die Anbauvereine immer noch nicht, wer über ihre Anträge entscheidet. Aus der SPD wird Kritik daran laut.

SPD-Innenpolitiker Martin Matz fordert eine schnelle Entscheidung zur Umsetzung des bereits seit mehr als vier Monaten geltenden Bundesgesetzes zur Cannabisnutzung. Bisher ist unklar, wer in Berlin über die Anträge der sogenannten Social Clubs entscheiden soll, die Gras anbauen wollen. LTO berichtete ausführlich

"Der Senat muss die Zuständigkeitsfrage klären. Das ist höchste Zeit, das kann man nicht anders sagen", erklärte Matz der dpa nun. In die Gesundheitsverwaltung gehöre das Thema nicht, sagte er. An der von seiner SPD-Kollegin Ina Czyborra geführten Gesundheitsverwaltung hatte es viel Kritik gegeben. Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass die zwölf Berliner Bezirke für die Anträge zuständig seien.

Matz sagte jetzt dazu: "Es könnte dafür eine Art zusätzliches Referat in der Gesundheitsabteilung des Landesamts für Gesundheit und Soziales [kurz: "Lageso", Anm. d. Red.] geben. Oder man müsste es den Bezirksämtern zuordnen und die bezirklichen Gesundheitsämter übernehmen das", sagte Matz. "Bisher hat man sich vor der Entscheidung gedrückt." Das sei leider nicht untypisch für Berlin. "Der Senat muss jetzt sagen, wer zuständig ist – ob das Lageso oder die Bezirke ist eigentlich egal."

"Man muss es nur einfach entscheiden"

Argumente gibt es aus seiner Sicht für beide Varianten: "Entweder kann man sagen, es kommt mehr darauf an, sich zu spezialisieren. Das spricht für eine zentrale Einheit in einem Landesamt. Wenn jemand mit so einem Antrag kommt und will einen Social Club gründen, dann haben die das schon zehnmal gemacht. Jetzt kommt der Elfte, kein Problem", stellt sich der SPD-Abgeordnete das vor.

"Andererseits könnte man sagen, die Bezirke sind dichter dran, auch räumlich. Die können leichter einen Ortstermin machen. Man muss es nur einfach entscheiden." Falls es auf die Bezirke hinauslaufe, müsse der Senat allerdings auch dafür sorgen, dass sie dann die finanziellen Möglichkeiten für die benötigten Stellen bekommen, sagte Matz. "Man kann ja nicht sagen, die Bezirke sind zuständig und die sollen gucken, wie sie es hinkriegen."

Der SPD-Innenpolitiker wirft dem Senat vor, das Thema verschleppt zu haben: "Man hätte die Zuständigkeitsfrage gleich klären sollen, als das Gesetz Anfang April in Kraft getreten ist und man wusste, dass die Social Clubs ab Juli Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben dürfen", sagte er.

Anträge der Social Clubs bleiben bisher liegen

Seit dem 1. April dieses Jahres sind der Besitz bestimmter Mengen Cannabis, der private Anbau und der Konsum der Droge auch in der Öffentlichkeit bundesweit für Menschen ab 18 Jahren unter Auflagen erlaubt. Es dürfen nicht mehr als 25 Gramm in der Öffentlichkeit mitgeführt oder mehr als 50 Gramm zu Hause aufbewahrt werden. Drei Pflanzen im Wohnbereich sind gestattet.

Seit dem 1. Juli können Cannabis Clubs Anträge auf Genehmigung stellen. Solange aber in Berlin die besagte Zuständigkeitsverordnung fehlt, gilt die sogenannte Auffangzuständigkeit, nach der die Bezirke zuständig sind. Nur: Die bearbeiten die Anträge in der Regel zunächst nicht. Nach Angaben der Gesundheitsverwaltung vom Anfang vergangener Woche ist noch nicht absehbar, wann die Verordnung in Kraft tritt.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Berlin hat Zuständigkeit noch immer nicht geklärt: . In: Legal Tribune Online, 14.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55207 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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