Soll Deutschland die gewerbsmäßige Beihilfe zum Suizid unter Strafe stellen? Die Idee ist nicht neu, die Angst vor der Vorstellung, mit dem Selbstmord anderer Geld zu verdienen, zieht sich durch alle Fraktionen. Dabei schafft nicht erst das Angebot den Markt, kommentiert Philip von der Meden. Die Nachfrage existiere längst. Und offenbare ein soziales Elend, welches das Strafrecht nicht verhindern, sondern verschärfen würde.
Darf man mit dem Suizid anderer Menschen Geld verdienen? Nach Ansicht derer, die seit nun etwa zwei Jahren die kommerzialisierte Sterbehilfe unter Strafe stellen wollen, steht unsere Gesellschaft vor einer neuen Bedrohung, gegen die nur die Allzweckwaffe der Kriminalstrafe wirken kann.
Gegenstand heftiger Kontroversen ist dabei nicht nur die Frage, ob die gewerbsmäßige Suizidhilfe tatsächlich verwerflicher ist als diejenige aus Mitleid oder anderen altruistischen Motiven. Höchst umstritten ist auch, welche Personengruppe der neue Straftatbestand erfassen soll. Gegen eine mögliche Strafbarkeit beteiligter Ärzte hat sich jetzt der Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) ausgesprochen. Es gebe auch eine "Ethik des Helfens", die Hilfe zur Selbsttötung könne Ausdruck einer legitimen ärztlichen Gewissensentscheidung sein.
Das Problem liegt auf der Hand: Wäre der unterstützte Suizid gegen Bezahlung strafbar, stünden alle Berufsträger mit einem Bein im Gefängnis, die in irgendeiner Form aus professionellen Gründen zum Suizid beitragen können. Die Befürworter einer umfassenden Strafbarkeitserweiterung dagegen meinen, die Selbsttötung müsse tabu sein für den freien Markt. Aber ist sie das wirklich?
Nicht erst das Angebot schafft die Nachfrage
Schließlich leben mehr als nur ein paar Berufsgruppen in irgendeiner Form vom Tod. Wir finden es nicht unanständig und erst recht nicht strafwürdig, dass ein Beerdigungsinstitut seine Dienste den Erben in Rechnung stellt - auch dann nicht, wenn der Tote sich selbst das Leben genommen hat. Wir empfinden es auch nicht als sonderlich problematisch, einen Suizidenten zu beerben oder sein Vermögen zu verwalten. Und wir schätzen Palliativmediziner, die ihre gesamte Arbeitskraft der Verhinderung von unsäglichem Leid am Lebensende widmen – bezahlt und oftmals im sicheren Wissen um die damit einhergehende rapide Verkürzung des ihnen anvertrauten Lebens.
Was ist es also, das vielen Menschen einen Schauer über den Rücken jagt bei der Vorstellung, in Deutschland könnte es einen begleiteten Suizid gegen Bezahlung geben?
Hinter den Vorschlägen zur Kriminalisierung der gewerbsmäßigen Sterbehilfe steht die Angst, dass ein entsprechendes gewinnorientiertes Angebot zur Hilfe zum Suizid erst eine Nachfrage schaffen würde. Empirisch belegt ist diese Vermutung nicht. Sie ist auch wenig plausibel, soweit sie diejenigen potenziellen Suizidenten betrifft, die in hoffnungsloser Krankheit nach langjährigem Leiden oder zur Verhinderung eines von ihnen als entwürdigend empfundenen Lebens wohlüberlegt eine Entscheidung gegen das Weiterleben treffen.
Diese Suizidenten wird man von ihrem Entschluss nicht abbringen können, indem man Dritten verbietet, daran zu verdienen. Man wird ihnen allenfalls die Erfüllung ihres Todeswunschs versagen können, wenn sie sich ohne bezahlte Hilfe nicht mehr töten können, weil sie zum Beispiel allein und fast vollständig querschnittsgelähmt sind. So trifft der Gesetzentwurf diejenigen, die am meisten auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Eine neue Nachfrage entsteht hingegen bei dieser Gruppe nicht.
Nur ein legaler ist ein kontrollierter Markt
Auch soweit die Gesellschaft in berechtigter Fürsorge für den suizidalen Patienten, der sich zum Beispiel in einer akuten depressiven Phase befindet, dessen vorschnelle endgültige Entscheidung verhindern will, dürfte die Befürchtung weitgehend unplausibel sein, es könne ein sich selbst befruchtender Todesmarkt entstehen.
Abgesehen von Exzessen, wie etwa einem unkontrollierten Vertrieb von Selbsttötungsmaschinen über das Internet, wird die Existenz eines – gut zu kontrollierenden, weil legalen – Marktes vielmehr dazu führen, dass diejenigen, denen niemand zur Seite steht, der ihnen im Fall der Fälle beim letzten Schritt den Arm reichen würde, ihre Entscheidung nicht völlig mit sich allein ausmachen müssen.
Wo ein legaler Markt existiert, da können Regeln durchgesetzt werden. Wer seine Bürger an Nachbarstaaten wie die Schweiz verliert, kann die Einsamen und Verzweifelten noch nicht einmal zu einem letzten Gespräch mit einem Psychiater drängen.
Es wird am Ende um den Schutz dieser Gruppe gehen, die naturgemäß keine Lobby hat. Die richtige Frage lautet dann: Helfen wir diesen Menschen, wenn wir ihnen den einzigen Kontakt nehmen, der sie möglicherweise noch retten kann?
Kriminalisierung hindert Elend nicht
Wer so offen redet, muss sich zugleich fragen, wie es sein kann, dass manche Menschen noch bei ihrem Weg in den Tod andere Menschen bezahlen müssen, damit sie nicht alleine gehen müssen. Vieles erinnert hier an Probleme der Prostitution. Wie bei der klassischen Prostitution die Sexualität zu einer allzeit verfügbaren Ware wird, scheint in den Augen einiger Konservativer nun auch der Suizid dem Kapitalismus anheim zu fallen. So wie die Prostituierte in manch konservativer Moralvorstellung den Sexualtrieb des Freiers aus finanziellen Gründen ausnutzt, locken in dieser Vorstellung Sterbehilfeorganisationen Menschen aus Profitgier in den Tod, die alleine ihrem Todeswunsch widerstanden hätten.
Richtig ist natürlich, dass viele derjenigen, die bezahlte Hilfe zur Selbsttötung in Anspruch nehmen wollen, mit schlimmsten psychischen Krankheiten leben, die das eigentliche Übel ausmachen. Anders als der Sexualtrieb ist der Todeswunsch in seiner konkreten suizidalen Ausprägung auch tatsächlich pathologisch.
Aber ein Gesetz, das bezahlte Formen der Sterbehilfe kriminalisiert, verhindert das im Suizid zum Vorschein kommende soziale Elend nicht, sondern verschärft es. Es nimmt dem Betroffenen nicht seinen Wunsch zu sterben, sondern es gefährdet sein letztes bisschen Würde in der Selbsttötung – und schlimmstenfalls die letzte Chance auf Rettung.
Es geht in der Diskussion um die Kriminalisierung bestimmter Formen der Sterbehilfe nicht nur um die Frage, ob das Selbstbestimmungsrecht suizidaler Patienten gegenüber einem - aufgedrängten - Lebensschutz zurücktreten muss. Ähnlich wie bei einigen Formen der Prostitution steht im Vordergrund die Frage, ob der eigene Tod, der vielleicht intimste Moment des menschlichen Lebens, käuflich sein darf. Ähnlich wie bei der Prostitution dürfte der Gesetzgeber gut beraten sein, wenn er diese Frage nicht allgemeinverbindlich und zudem strafbewehrt entscheidet.
Der Autor Dr. Philip von der Meden arbeitet als Rechtsanwalt in der Kanzlei Römermann Rechtsanwälte Aktiengesellschaft. Er lehrt Strafrecht an der Bucerius Law School.
Kommerzielle Sterbehilfe: . In: Legal Tribune Online, 15.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12904 (abgerufen am: 01.11.2024 )
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