Interview mit dem rechtspolitischen Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion: AfD will kurzen Pro­zess machen

von Hasso Suliak

05.04.2018

Ein drastisch beschleunigtes Strafverfahren, Ausweitung der U-Haft und Reform der Volksverhetzung: Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Roman Reusch, erläutert im Gespräch mit LTO die Pläne seiner Fraktion.     

LTO: Herr Reusch, wir führen mit allen rechtspolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen ein Interview – auch mit Ihnen. Gleichwohl fühlen Sie sich von den Medien schlecht behandelt und wollen jetzt Ihren eigenen Newsroom gründen. Welche Nachrichten wollen Sie da produzieren?

Roman Reusch: Zumindest wollen wir wahrgenommen werden: Über uns berichten Tagesschau und Heute-Journal in der Regel nur dann, wenn es irgendwelche – manchmal nur vermeintlichen - Skandal-Äußerungen gegeben hat. Obwohl wir die größte Oppositionsfraktion im Bundestag sind, trauen sich viele Ihrer journalistischen Kollegen nicht, über unsere Inhalte und unsere Kritik zum Beispiel an der Regierung zu berichten.

Deshalb werden wir jetzt einen eigenen Nachrichtenkanal gründen, in dem sich unsere Anhänger und interessierte Bürger über unsere Politik informieren können.

(c) Privat

"Deutschenfeindlichkeit nicht mehr hinnehmbar"

LTO: Sie sprechen die Skandal-Äußerungen an, mit denen die AfD häufig von sich reden macht. Immer wieder kommt es gegen Vertreter ihrer Partei auch zu Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung (§130 Strafgesetzbuch (StGB)). Der Berliner AfD-Abgeordnete Nerstheimer wurde wegen homophober Äußerungen verurteilt, die saarländische AfD-Politikerin Ihme, weil sie Flüchtlinge als "Primaten" bezeichnet hatte. Ihr Parteifreund André Poggenburg beleidigte im Februar die in Deutschland lebenden Türken u. a. als "Kameltreiber" und "Kümmelhändler". Wieso möchte ausgerechnet die AfD nun den Straftatbestand der Volksverhetzung ausdehnen?

Reusch: Volksverhetzende Äußerungen sind nicht zu akzeptieren und müssen - von wem auch immer sie kommen - geahndet werden. In der Tat wollen wir § 130 StGB ausdehnen und nicht abschaffen, wie vereinzelt zu lesen war. Deutschenfeindlichkeit hat ein Maß erreicht, das nicht mehr hinnehmbar ist. Es kann nicht sein, dass die Vorschrift zwar alle möglichen Minderheiten in Deutschland schützt, volksverhetzende Äußerungen gegenüber Deutschen aber straffrei bleiben sollten. Wir wollen deshalb in der Vorschrift eine Klarstellung, dass auch Angehörige des deutschen Volkes "Teile der Bevölkerung" im Sinne dieser Norm sind. Wer Deutsche z. B. als Schweinefleischfresser beschimpft, soll künftig ebenfalls nach dieser Vorschrift bestraft werden.

Was die beleidigenden Äußerungen von Herrn Poggenburg anbelangt: Hier hat die Partei schnell reagiert und eine Abmahnung ausgesprochen. Dem Druck aus der Partei ist es zu verdanken, dass er seine Ämter in Sachsen-Anhalt zurückgegeben hat.

LTO: Die Vorschrift des § 130 StGB soll den öffentlichen Frieden schützen, der vor allem dann in Gefahr ist, wenn gegen Minderheiten gehetzt und aufgestachelt wird. Minderheiten zu schützen steht aber bei Ihrer Partei nicht hoch im Kurs: Schließlich wollen Sie auch alle Anti-Diskriminierungsgesetze, wie z.B. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), streichen. Haben Sie darüber zum Beispiel einmal mit den Behindertenverbänden gesprochen?

Reusch: Es ist die Frage, wie man Minderheitenschutz definiert. Wir setzen uns grundsätzlich für die Bewahrung einer freiheitlichen Privatrechtsordnung ein. Niemand soll zum Abschluss von Verträgen gezwungen werden. Aber ich gebe Ihnen Recht: In der praktischen Umsetzung müssen wir uns das auch noch einmal genauer anschauen. Der Schutz vor Diskriminierung von Behinderten muss gewährleistet bleiben.

Präventivhaft - notfalls auch für Rechtsextremisten

LTO: Das Recht von Homosexuellen, zu heiraten, will die AfD nicht akzeptieren. Die Ihnen politisch am nächsten stehende Partei, die CSU, hat kürzlich den Gang nach Karlsruhe gegen die "Ehe für Alle" abgeblasen – mangelnde Erfolgsaussichten. Sie aber wollen vor dem BVerfG das Gesetz weiter bekämpfen?

Reusch: Wir halten es für verfassungswidrig. Ich persönlich vor allem deshalb, weil Art. 6 Grundgesetz (GG) m.E. eindeutig auf die Verbindung von Mann und Frau abstellt und das nicht durch ein einfaches Gesetz geändert werden kann. Anderenfalls erschiene auch ein Gesetz vorstellbar, welches die Vielehe erlaubt und sogar eine eheliche Verbindung mit Tieren nicht ausschließt. Die Fraktion wird deshalb noch in dieser Wahlperiode einen Antrag in den Bundestag einbringen, der die Aufhebung des Gesetzes vorsieht. Der wird zwar keine Mehrheit bekommen, früher oder später aber wird das Gesetz Gegenstand in Karlsruhe sein.

LTO: Beim Thema "Ausländerkriminalität" setzen Sie auf eine harte Linie und möglichst schnelle Abschiebungen. Eine Ihrer jüngsten Forderungen war die nach einer Präventivhaft für islamistische Terrorgefährder. Das Bundeskriminalamt (BKA) zählt dazu aktuell rund 760 Personen. Abgesehen von den verfassungsrechtlichen Bedenken, die es gegen Ihren Vorschlag gibt: Müssten aus Ihrer Sicht nicht auch einige der mehr als 12.000 gewaltbereiten Rechtsextremisten in Deutschland mit einer solchen Vorbeuge-Haft rechnen?

Reusch: Selbstverständlich. Wenn Erkenntnisse vorliegen, dass Rechtsextreme einen schwerwiegenden Anschlag planen, dann muss das auch für sie gelten. Sie müssen dann solange in Haft, bis die Gefahr vorbei ist. Aktuell ist es doch so: Wenn die Behörden Erkenntnisse haben, dass ein Anschlag sehr wahrscheinlich ist, gibt es keine rechtliche Handhabe, dies durch Freiheitsentziehung zu unterbinden. Der Fall Amri ist das beste Beispiel dafür. Hier wurde kein strafrechtlicher Vorwurf gefunden, auf den man einen Haftbefehl hätte stützen können. Und was schließlich die verfassungsrechtlichen Bedenken angeht: Meinen Sie wirklich, dass die Freiheit eines möglichen Terroristen höher zu bewerten ist, als Leib und Leben einer unbestimmten Vielzahl völlig unschuldiger, willkürlich ausgesuchter Opfer?

"Messerstecher gehören ins Gefängnis"

LTO: Sie waren mehr als 30 Jahre Staatsanwalt in Berlin. Sie wissen auch, welche negativen Auswirkungen der Freiheitsentzug auf Jugendliche hat. Gleichwohl wollen Sie Inhaftierungsmöglichkeiten auch für Jugendliche ausdehnen. Was schwebt Ihnen vor?

Reusch: Die AfD wird zeitnah Vorschläge für eine Strafprozessreform machen. Dazu zählt auch eine Ausweitung der U-Haftgründe - auch für Jugendliche - in § 112 Abs. 3 Strafprozessordnung (StPO). Wir wollen, dass nicht nur Tötungsdelikte, sondern alle schweren Gewaltdelikte als Haftgründe in Betracht kommen. Dann landen auch die Messerstecher sehr schnell im Gefängnis. Da gehören sie auch hin, denn viele von ihnen sind tickende Zeitbomben. Und die alte 68-er Weisheit, wonach Haft nur schadet, gehört langsam mal in’s Museum der 68-er Bewegung.

Darüber hinaus wollen wir das Strafbefehlsverfahren ausweiten. Es hat sich bei leichteren Straftaten als effizientes Verfahren ohne langwierige Hauptverhandlung bewährt. Wir wollen es jetzt auf alle Verfahrensarten und Straferwartungen ausdehnen – nicht nur, wie nach geltendem Recht, auf Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt ist.

LTO: Eine Verurteilung wegen Mordes per Strafbefehl?

Reusch: Theoretisch ja, warum denn nicht? Eine langwierige Hauptverhandlung kann man sich manchmal sparen, wenn sich alle Prozessbeteiligten einig sind. Aber in erster Linie haben wir mit diesem Vorschlag das "Massengeschäft" der Strafrichter und -kammern im Auge, also die breite Masse aller Verfahren mit leichtem bis mittlerem Schweregrad.

LTO: Das klingt nach kurzem Prozess. Geht Schnelligkeit vor Gründlichkeit und Rechtsstaatlichkeit?

Reusch: Tatsache ist, dass vor allem wegen der Dauer bis zur Rechtskraft eines Urteils die Effizienz der Strafverfolgung massiv leidet. Obwohl im Strafprozess eigentlich der Beschleunigungsgrundsatz gilt, ist das Strafverfahren selbst bei Bagatelldelikten, die in der Praxis einen beträchtlichen Anteil der Strafverfahren darstellen, dreistufig mit Berufung und Revision aufgebaut. Das muss nicht sein, zumal sich das Rückfallrisiko bei überlanger Strafverfolgung erhöht und damit die Prävention nicht mehr stattfindet.

Unser Vorschlag ist deshalb, den Rechtsweg deutlich zu verkürzen, indem man die Revision abschafft und durch die Annahmeberufung ersetzt. Nimmt das Landgericht die Berufung nicht an, wäre gegen diese Entscheidung allerdings die Nichtannahmebeschwerde zulässig. Bei Durchführung der Berufung läge der Umfang der erneuten Beweiserhebung im Ermessen des Gerichts. Der BGH, der durch diese Änderung ja ebenfalls Berufungsgericht würde, sollte hierdurch auch nicht übermäßig belastet werden.

Entkriminalisierung von Drogenerwerb und -konsum

LTO: Ihre Vorschläge sind ausschließlich von Effizienz und Justizentlastung geleitet. Wollen Sie damit nicht im Kleinen anfangen und zum Beispiel erst einmal die Strafbarkeit von Cannabis-Konsum und Schwarzfahren beenden?

Reusch: Über das Thema Betäubungsmittelkriminalität muss man in der Tat diskutieren. Meine persönliche Meinung ist: Wenn es darum geht, die organisierte Kriminalität wirksam zu bekämpfen, müssen der Drogenerwerb und -konsum wo immer vertretbar entkriminalisiert werden. Eine kontrollierte staatliche Form der Abgabe, die den Jugendschutz wahrt, ist aus meiner Sicht zu verantworten. Aber dann muss auch klar sein: Wer dann noch auf der Straße kauft, muss mit harten Sanktionen rechnen.

Beim Thema Schwarzfahren sehe ich keinen Effizienzgewinn darin, wenn das Delikt zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft wird. Dann wird es Bußgelder geben, die von einigen ebenfalls nicht bezahlt werden können oder wollen. Am Ende würde dem Schwarzfahrer dann zwar nicht Ersatzfreiheitsstrafe, aber Erzwingungshaft blühen. 

LTO: Zum Abschluss noch eine Frage zum Thema Erinnerungskultur. Wenige Meter von uns befindet sich das Holocaust-Mahnmal, das ihr Parteifreund Höcke seinerzeit als "Denkmal der Schande" bezeichnet hat. Im Koalitionsvertrag hat sich die GroKo vorgenommen, auch in der Juristenausbildung das "historische Bewusstsein für das nationalsozialistische Unrecht" zu schärfen. Widerspricht dieses Ziel ihrer Parteidoktrin?

Reusch: Nein. Ich finde es richtig, wenn angehende Juristen damit konfrontiert werden, wie sich unter Anwendung geltenden Rechts ein Staatswesen zur Diktatur entwickeln kann. Aber dann sollte neben dem Nationalsozialismus auch das DDR-Unrecht zum Lehrplan gehören.

Herrn Höcke habe ich übrigens so verstanden, dass er das Mahnmal als Ausdruck der Schande sieht, die von Deutschland ausgegangen ist. Nur in diesem Sinne wären jedenfalls für mich seine Äußerungen akzeptabel.

Zitiervorschlag

Hasso Suliak, Interview mit dem rechtspolitischen Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion: . In: Legal Tribune Online, 05.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27879 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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