Insolvenzrecht für Staaten: Resolvenzgericht und Struktur statt planlose Politik

Prof. Dr. Christoph G. Paulus

31.01.2012

Griechenland wankt am Abgrund und die Politik ist weiterhin auf der Suche nach dem großen Befreiungsschlag in der Schuldenkrise. Eine Pleite bedrohter Euro-Staaten ist aber weiterhin tabu. Dabei taugt das Insolvenzrecht als Vorbild, um Schuldenstaaten wieder flott zu machen. Man müsste nur den Juristen das Feld überlassen, meint Christoph Paulus.

Ab Montag verhandeln die europäischen Staats- und Regierungschefs wieder über die Zukunft Griechenlands und Europas. Für die Zukunft soll ein Fiskalpakt mehr Haushaltsdisziplin bringen. In der Gegenwart sollen frisches Geld und härtere Sparmaßnahmen die Pleite des Mittelmeerstaates doch noch abwenden. Einen Plan B gibt es nicht: Trotz Euro- und Finanzkrise existiert derzeit kein Verfahren, um im Falle einer Insolvenz die Zahlungsfähigkeit eines Staates wiederherzustellen. Obwohl das Phänomen der zahlungsunfähigen Staaten uralt und häufig erlebt worden ist – allein Deutschland hat im 20. Jahrhundert diesen Zustand zwei Mal durchgemacht -, wurden all diese Krisen politisch gelöst. Anders als bei einem insolventen Unternehmen werden nicht die Juristen auf den Plan gerufen, sondern die Politik sucht die Lösungen.

Dabei lohnt sich ein Blick auf das bestehende Insolvenzrecht. Immerhin hat man dort ein seit langem praxiserprobtes und –bewährtes Verfahren zur Verfügung, das eine vergleichbare Situation einigermaßen zufrieden stellend regelt. Schließlich geht es hier wie dort um einen Schuldner, der nicht mehr dazu in der Lage ist, all seine Gläubiger voll zu befriedigen.

Das Insolvenzrecht gibt auch einen Verfahrenstyp vor, nämlich das berühmte Chapter 11-Verfahren und sein deutsches Pendant, das Planverfahren. Sie sind darauf ausgerichtet, den Schuldner wieder wettbewerbsfähig zu machen. Im Gegensatz zum politischen Krisenmanagement folgen solche Verfahren klaren Regeln.

Bei dem Versuch, vergangene Krisen politisch zu bewältigen, war dagegen jedes Mittel recht. Die Gläubiger versuchten alles, um die eigene Ausgangsposition zu verbessern: Von der Bedrohung mit Kanonenbooten über Verhandlungen mit dem Schuldner bis hin zu Zahlungshilfen, die die Kosten verzögerungsbedingt enorm in die Höhe trieben.

Auch auf Schuldnerseite hat man alle Varianten durchexerziert: Staaten verweigerten sich, sie verhandelten, sie entwerteten ihr Geld und erhöhten die Steuern. Neu an der aktuellen Krise ist lediglich, dass Europa die Kriegsschiffe im Hafen lässt und Griechenland die eigene Währung nicht abwerten kann. Die Hellenische Republik hat ja nicht mehr die alleinige Hoheit über ihr Geld. Wenig originell und schon da gewesen ist dagegen, dass Gläubiger Kapital nachschießen, um die Situation zu retten.

Struktur statt Politik

Weil aber kein Masterplan existiert, führt dieses Nachzahlen dazu, dass die Euro-Rettung ständig teurer wird. Die Politik strebt kein konkretes Ziel an, sondern will Zeit gewinnen. Die letzten knapp zwei Jahre haben deshalb deutlich gezeigt, dass die Schuldenkrise in den Händen der Politiker nicht wirklich gut aufgehoben ist. Nicht nur, dass ihrem Handeln keine klare Struktur zugrunde liegt; sie sind auch noch zwangsläufig Vertreter divergierender Interessen.

Der unschätzbare Vorteil eines juristischen Verfahrens besteht dagegen darin, dass es Struktur in eine chaotische Situation bringt. Das ist zwar nicht zwingend immer die goldene Lösung. Aber die Betroffenen wissen, welche Schritte wann, wo und wie vorzunehmen sind. Wenn dann ein derartiges Verfahren auch noch unter der Anleitung und Kontrolle einer neutralen, also gerade nicht interessengeleiteten Instanz stattfindet, kann ein Staat seine Schulden schneller, effizienter und zu günstigeren Konditionen loswerden.

Ein Verfahren, das diese Anforderungen erfüllt, ließe sich auch ohne größere Schwierigkeiten umsetzen. Man müsste nur in die Darlehens- und Anleiheverträge, mit denen sich Staaten Kapital beschaffen, die Klausel einfügen, dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit ein "Resolvenzgericht" dafür zuständig ist, ein Entschuldungsverfahren durchzuführen.

Weil die bestehenden Gerichte mit einer derartigen Aufgabe überfordert wären, müsste ein solches Gericht freilich erst geschaffen werden. Dazu bräuchte man einen fest angestellten Präsidenten und einen Pool aus 20 bis 30 Richtern, die im Bedarfsfall ausgewählt werden. Dieser Pool würde sich aus ausgewiesen Experten aller Euro-Mitgliedstaaten zusammensetzen.

Ein Resolvenzgericht

Schließlich müsste sich das Gericht selbst eine Verfahrensordnung geben. Sie könnte so aussehen, dass den Antrag auf Einleitung des Resolvenzverfahrens allein der Schuldnerstaat stellen darf. Er müsste diesen aber mit der Vorlage eines höchst detaillierten Plans verbinden, wie er seine Schulden abbauen will.

Ein Dreierteam von Richtern sollte diesen Plan dann auf seine Fairness und Angemessenheit prüfen. Insbesondere also, ob der Schuldnerstaat selbst alle möglichen und zumutbaren Restrukturierungsschritte zu gehen bereit ist oder ob die Restrukturierungslast einseitig nur den Gläubigern aufgebürdet werden soll.

Bei dieser "Eingangskontrolle" könnte etwa der Internationale Währungsfonds das Gericht mit Informationen unterstützen. Geht die Kontrolle positiv aus, beginnt eine zeitlich begrenzte Phase der Verhandlungen zwischen dem Schuldnerstaat und seinen Gläubigern.

Die Grundlage dafür wäre der Plan, der in dieser Phase in jeder Hinsicht abgeändert werden kann, bis schließlich nach Ablauf einer zu bestimmenden Frist über ihn abgestimmt ist. Entscheidend ist, dass nicht 100 Prozent der Gläubiger zustimmen müssten, für die Annahme müsste vielmehr eine qualifizierte Mehrheit von beispielsweise 75 Prozent genügen.

Ein solches Verfahren würde den Handlungsspielraum der Politiker erheblich einschränken. Ob das allerdings ein Nachteil wäre, darf man nicht nur aufgrund der aktuellen Situation bezweifeln. Die Krisen von Griechenland, Portugal, Spanien und Italien nähren außerdem den Verdacht, dass die Demokratie in eine änderungsresistente Sackgasse zu steuern droht, die nur noch mittels Krisen der jetzt erlebten Art wieder verlassen werden kann.

Professor Dr. Christoph G. Paulus ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Insolvenzrecht sowie Römisches Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin und Direktor des Instituts für Interdisziplinäre Restrukturierung e.V. (iir).

 

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Zitiervorschlag

Insolvenzrecht für Staaten: . In: Legal Tribune Online, 31.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5446 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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