2/2: Gericht: "Hör auf" meinte "Hör auf zu filmen"
Dabei war schon die im Ermittlungsverfahren gegen die beiden Männer zuständige Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass sich diese Aussage Lohfinks auf das Filmen bezog, nicht aber auf den Geschlechtsverkehr. Zu diesem Ergebnis kam nun auch das AG.
Nach Angaben von Gerichtssprecherin Jani gibt es insgesamt zwölf Sequenzen aus der fraglichen Nacht. Nur eine davon sei zeitweise im Internet abrufbar gewesen – eine Tatsache, die den beiden beteiligten Männern jeweils einen Strafbefehl wegen Verbreitung des Videos beschert hatte. Der 28-Jährige hat den Strafbefehl akzeptiert, nach eigenen Angaben, um seine Karriere als Fußballer nicht noch weiter zu behindern, der Ex-VIP-Manager, an den monatelang nicht zugestellt werden konnte, will noch dagegen vorgehen.
Die Ausschnitte vor und nach der Sequenz, die im Internet kursierte, zeigten deutlich, dass Lohfink sich nur gegen das Filmen habe wehren wollen, nicht aber gegen die sexuellen Handlungen, so das Amtsgericht. In der Sequenz, die sich unmittelbar an die öffentlich zugängliche anschließe, gebe es eine Unterhaltung, die sich darum drehe, dass das Video nicht irgendwo veröffentlicht werde. "Gib mir Deine PIN", habe das It-Girl unter anderem von dem Filmenden gefordert, um das Video von dessen Handy zu löschen.
Gericht: keine K.o.-Tropfen, keine Wunden
Auch den Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen, den Lohfink wenn nicht behauptet, so doch vermutet hatte, schloss ein Gutachter am Montag mit hoher Wahrscheinlichkeit aus. Das ergebe sich aus den Videofilmen, die in der Sexnacht gemacht wurden, sagte der Medikamenten- und Drogenexperte Torsten Binschek-Domaß. Lohfink sei damals wach, ansprechbar und orientiert gewesen.
Die Erinnerung setze bei K.o.-Tropfen schlagartig aus, Betroffene erinnerten sich meist an das Geschehen unmittelbar vor der Einnahme und irgendwann setze die Erinnerung wieder ein. Ein bruchstückhaftes Zurückkommen der Erinnerung, wie es Lohfink angegeben hatte, schloss Binschek-Domaß hingegen aus.
Auch dass Lohfink zu einem Zeitpunkt K.o.-Tropfen bekommen habe, der nicht auf Video festgehalten wurde, hielt er für ausgeschlossen, weil ihre Schilderungen nicht passten. Wer unter der Wirkung von K.o.-Tropfen stehe, sei bewusstlos. Er könne keine Pizza bestellen und nicht telefonieren. Zudem sei Lohfink nach dem Sex aufgesprungen, habe getanzt und die Männer geküsst.
Schließlich hat das Gericht das Nachtatverhalten der Angeklagten gewürdigt. Bei einer Zeugenvernehmung ein halbes Jahr nach dem Vorfall habe Lohfink angegeben, sie sei am Tag nach dem Vorfall bei ihrer Gynäkologin gewesen. Diese sei von den Wunden "geschockt" gewesen. Nachgereicht habe sie ein Attest vier Jahre später, am heutigen Montag. Dieses sei auf den 14.06.2012, mithin mehr als zehn Tage nach der fraglichen Nacht datiert. Wunden stellte die Frauenärztin nicht fest. Das Attest enthalte die Feststellung: "keine körperlichen Merkmale".
Mit Materialien von dpa
Pia Lorenz, Gina-Lisa Lohfink wegen falscher Verdächtigung verurteilt: . In: Legal Tribune Online, 22.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20354 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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