Dem Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen soll das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit abhelfen. Das wird es aber nicht leisten können, denn der Entwurf enthält außer viel Bürokratie und Symbolpolitik kaum Sinnvolles, meint Anna Köhn.
Seit Dezember 2015 liegt der Referentenentwurf zum Lohngerechtigkeitsgesetz aus der Feder des Familienministeriums vor. Es gilt als das mit viel Leidenschaft und Überzeugung vorangetriebene Vorzeigeprojekt von Ministerin Manuela Schwesig. Doch so ehrenhaft das mit dem Gesetzesentwurf verfolgte Ziel sein mag, umso problematischer gestaltet sich seine Umsetzung. Neben zahlreichen Berichtspflichten und einem umständlichen Prüfverfahren für große Unternehmen stellt sich auch die Frage, was das Gesetz den Arbeitnehmern in der Praxis bringen wird.
Ein Blick auf die Statistiken zeigt, dass es tatsächlich eine Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen in Deutschland gibt. Im Durchschnitt verdienen Männer 22 Prozent mehr als Frauen. Schaut man aber genauer hin, ist der Unterschied nicht mehr ganz so gravierend. Denn bei gleicher formaler Qualifikation und exakt gleichen Merkmalen wie Dauer der Betriebszugehörigkeit oder gleicher Stellung im Unternehmen liegt der Entgeltunterschied zwischen Männern und Frauen laut Statistischem Bundesamt nur noch bei sieben Prozent und ist damit einer der niedrigsten Werte in der EU. Dennoch ist der Gesetzgeber nach dem Grundgesetz richtigerweise weiterhin verpflichtet, eine Gleichbehandlung zwischen den Geschlechtern zu fördern und die immer noch bestehenden Nachteile zu beseitigen.
Förderung der Gleichbehandlung schon durch das AGG
In Bezug auf das Arbeitsentgelt und alle anderen Arbeitsbedingungen ist der Gesetzgeber dieser Pflicht bereits durch das 2006 eingeführte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nachgekommen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist damit schon lange gesetzlich verankert. Ebenso besteht bereits jetzt nach dem AGG die Möglichkeit, auf gleichen Lohn zu klagen.
Der neue Gesetzesentwurf zielt in eine andere Richtung und will die Unternehmen vor allem zu größerer Transparenz im Hinblick auf die Lohngestaltung zwingen. Es ist höchst zweifelhaft, ob damit das - grundsätzlich sehr ehrwürdige - Ziel der Lohngerechtigkeit erreicht werden kann.
Zentraler Punkt: Auskunftsanspruch
Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen: . In: Legal Tribune Online, 29.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19828 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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