EuGH zum Verleih von E-Books: Digital oder analog? Egal!

2/2: Für Bibliotheken wird es nun einfacher

Mit der Entscheidung des EuGH können sich Bibliotheken nun auch beim Verleih von E-Books auf die Ausnahmeregelung berufen. Damit müssen sie nicht mehr für jeden Verleihvorgang eine extra Lizenzvereinbarung mit den Rechtsinhabern treffen, wodurch ihnen viel verwaltungstechnischer Aufwand erspart bleibt. Geld fließt weiterhin an die Autoren und Verlage, für Büchereien wird es aber wesentlich einfacher.

Im Ergebnis ist der EuGH damit auch den Schlussanträgen des Generalanwalts Maciej Szpunar gefolgt. Eine große Überraschung gibt es also nicht, die Entscheidung akzentuiert aber noch einmal deutlich die Zielsetzung des urheberrechtlichen Schutzes. Mit dem Vorabentscheidungsgesuch hat der EuGH die weiteren Weichen auch für andere nationale Gerichte gestellt, die mit ähnlichen Rechtsfragen konfrontiert sind.

E-Books weiterhin in der rechtlichen Debatte

Die heutige Entscheidung des EuGH ist ein weiterer Mosaikstein in einer Reihe von Urteilen.  Schon 2014 hatten sich die Richter beispielsweise mit dem Steuersatz solcher Medien befasst und niedrigere Sätze – anders als bei Printexemplaren – für unzulässig erklärt. Antworten auf andere Fragen stehen noch aus, etwa bezüglich des Weiterverkaufs von E-Books. So stellt sich etwa die Frage, ob das Verbreitungsrecht an ihnen endet, wenn sie einmal auf den Markt gebracht wurden. Diesbezüglich lässt die heutige Entscheidung erste Akzente erkennen.

Bezüglich der Mehrwertsteuer für E-Books hatte die Europäische Kommission bereits einen Aktionsplan mit Maßnahmen zur Modernisierung des EU-Mehrwertsteuersystems vorgestellt. Danach ist auch mit einem verminderten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für E-Books zu rechnen, wie er bereits für gedruckte Bücher gilt.

Womöglich wird das auch die Preispolitik der Verlage beeinflussen und den Absatz von E-Books ankurbeln. Nach einer Verbraucherbefragung des IT-Branchenverband Bitkom im Vorfeld der diesjährigen Frankfurter Buchmesse stagniert hierzulande nämlich die Verbreitung elektronischer Bücher. Was den Verleih von E-Books durch öffentliche Bibliotheken betrifft, legt die heutige Entscheidung den Lesern jedenfalls keine Steine in den Weg.

Der Autor Prof. Dr. André Niedostadek, LL.M. lehrt Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht an der Hochschule Harz in Halberstadt. Sie können ihm auf Twitter folgen.

Zitiervorschlag

André Niedostadek, EuGH zum Verleih von E-Books: . In: Legal Tribune Online, 10.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21119 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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