EU-Abgeordnetengehälter: Keine gläsernen Parlamentarier in Straßburg

von Dr. Sebastian Roßner

17.01.2012

Das Europaparlament verpflichtet seine Abgeordneten seit einigen Wochen, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offenzulegen. Allerdings nur ein bisschen, denn der neue Verhaltenskodex schont vor allem die Großverdiener. Was die Öffentlichkeit nun über die Portemonnaies ihrer Volksvertreter wirklich wissen darf, erklärt Sebastian Roßner.

Die öffentliche Erregung rund um die Häuslebauerkredite des Bundespräsidenten zeigt: Kaum etwas schadet dem Ansehen von Politikern so sehr wie der Verdacht finanzieller Verstrickungen. Gerade die Ungewissheit über das wirkliche Geschehen lässt die Spekulationen darüber ins Kraut schießen, welche zwielichtigen Geschäfte im Schatten der Macht möglich sind. Dies betrifft nicht nur den Bundespräsidenten, an den allerdings besonders hohe, vielleicht unrealistische Erwartungen gerichtet werden.

Auch die gewöhnlichen Politiker, die nicht auf den Olymp von Bellevue entrückt sind, sondern mit ganzer Kraft im Kampf der Interessen und Parteien mitmischen, sind auf öffentliches Vertrauen angewiesen. Bei ihnen erkennt die Öffentlichkeit zwar eine gewisse Schlitzohrigkeit und ein robustes Durchsetzungsvermögen in der politischen Auseinandersetzung an. Aber alles augenzwinkernde Einverständnis endet abrupt, wenn der Verdacht der Käuflichkeit im Raume steht.

Die Politik ist daher generell gut beraten, Licht ins Dunkel zu bringen und die finanziellen Interessen ihrer Protagonisten offen zu legen. Der Deutsche Bundestag gab sich dementsprechend bereits 2005 neue Regeln über die finanzielle Transparenz von Abgeordneten. Deren Verfassungsmäßigkeit hat das Bundesverfassungsgericht in einem hart umkämpften Urteil (BVerfG v. 04.07.2007, Az. 2 BvE 1/06, 2/06, 3/06, 4/06) im Jahr 20077 bestätigt.

Jeder Nebenverdienst bis "über 10.000 Euro"

Diesem Beispiel ist am 1. Dezember 2011 nun auch das Europaparlament gefolgt. Auf europäischer Ebene regelt nun ein "Verhaltenskodex für die Mitglieder des Europäischen Parlaments im Bereich finanzielle Interessen und Interessenkonflikte", wer was wann offen legen muss. Als Zweck deklariert Art. 1 der Anlage zur Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments (GO EP) vollmundig die "Uneigennützigkeit, Integrität, Transparenz, Sorgfalt, Ehrlichkeit, Verantwortlichkeit und Wahrung des guten Rufs des Parlaments".

Zur Erreichung dieser hohen Ziele hat das Europäische Parlament seine Geschäftsordnung verändert und zugleich deren Anhang 1 neu gefasst.  In Zukunft müssen alle Abgeordneten eine Erklärung über ihre finanziellen Interessen abgeben. Sie muss alle gegenwärtig vergüteten Beschäftigungen, aber auch Berufstätigkeiten innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren vor Mandatsantritt auflisten. Mitgliedschaften in Leitungsgremien von Organisationen sowie relevante Beteiligungen an Unternehmen und Partnerschaften in Gesellschaften, etwa in Anwaltssozietäten, haben die Europaparlamentarier ebenfalls zu bezeichnen.

Zur genauen Höhe ihrer Einnahmen müssen sie allerdings keine Angaben machen. Ihre Tätigkeit wird vielmehr einer von vier Vergütungsstufen zugeordnet. Die niedrigste umfasst dabei monatliche Vergütungen von 500 bis 1000 Euro, die höchste Stufe solche von mehr als 10.000 Euro. Unregelmäßige Einkommen werden dabei pro Jahr erfasst, auf zwölf Monate verteilt und entsprechend in eine der vier Kategorien eingeordnet. Die Informationen werden auf den Seiten des Parlaments elektronisch veröffentlicht.

Stehen Entscheidungen des Parlaments an, an denen bestimmte Abgeordneten ein besonderes persönliches Interesse haben, das ihre Entscheidung ungebührlich beeinflussen könnte, sind sie von diesen ausgeschlossen.

Von Rüge bis Amtsausschluss

Verstößt ein Abgeordneter gegen den Verhaltenskodex, kann der Parlamentspräsident Strafen verhängen. Sie reichen von einer Rüge über den Verlust der Diäten für maximal zehn Tage bis hin zu einem Ausschluss von Sitzungen des Parlaments für wiederum höchstens zehn Tage. Die Ausübung des Stimmrechts im Plenum bleibt allerdings gewährleistet.

Reichen diese Sanktionen nicht aus, kann die Konferenz der Präsidenten in Aktion treten. Dieses  Gremium des Europäischen Parlaments, in welchem die Fraktionsvorsitzenden gemeinsam mit dem Parlamentspräsidenten Sitz und Stimme haben, kann Maßnahmen einleiten, um den betreffenden Abgeordneten eines oder mehrerer seiner parlamentarischen Ämter zu entheben.

Für die Anwendung des Verhaltenskodex wird ein eigener beratender Ausschuss des Parlaments eingerichtet. Seine Mitglieder haben eine doppelte Aufgabe: Das Gremium berät Abgeordnete bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften, soll also dazu beitragen, Verstöße vorab zu vermeiden. Zugleich kann es aber auch den Parlamentspräsidenten beraten, wenn es schon zu Verstößen gekommen ist und eine angemessene Reaktion erfolgen soll.

Viel Aufwand für Transparenz

Das Europäische Parlament betreibt also einigen normativen und organisatorischen Aufwand, um Vertrauen zu gewinnen. Die Öffentlichkeit soll die Möglichkeit haben, sich selbst ein Bild von den materiellen Interessen ihrer Abgeordneten zu machen.

Veröffentlichte Daten werden dabei nicht von Amts wegen, also etwa durch den Parlamentspräsidenten oder ein besonderes Gremium bewertet. Das soll vielmehr Aufgabe der Öffentlichkeit sein, die aus den Daten ihre politischen Schlussfolgerungen ziehen kann.

Dieser Grundgedanke entspricht nicht nur der Öffentlichkeit und Verantwortlichkeit demokratischer Herrschaft. Er ist vielmehr auch vernünftig: Die berufliche Vergangenheit eines Abgeordneten bei einem Anbieter von Kernkraftwerken zum Beispiel wird von den Anhängern grüner Parteien vermutlich weniger goutiert werden als etwa von überzeugten Liberalen. Eine bezahlte Tätigkeit bei Greenpeace dagegen dürfte umgekehrt bewertet werden. Wie die außerparlamentarische Tätigkeit eines Abgeordneten zu bewerten ist, hängt also in hohem Maße von den politischen Überzeugungen des Betrachters ab.

Das Ziel, die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu sichern, rechtfertigt die Belastung der Abgeordneten mit Offenlegungspflichten. Ein gewisses Maß an öffentlichem Vertrauen in die Integrität der Institution des Europäischen Parlaments ist notwendig. Ginge dieses verloren, würde langfristig die legitimierende Wirkung von Wahlen und anderen demokratischen Verfahren erodieren, wodurch wiederum die Demokratie geschwächt und sogar gefährdet würde.

Großverdiener bleiben geschützt

Dennoch gibt es berechtigte Kritik am neuen Verhaltenskodex. So erfasst er mit dem Lobbyismus einen ganz zentralen Komplex nur unzureichend. Lobbyarbeit ist vor allem Kommunikation. Transparency International schlug daher in einer Stellungnahme vor, die Abgeordneten zu verpflichten, Buch zu führen über alle ihre Gespräche mit Interessenvertretern. Eine solche veröffentlichte Kommunikationsbuchhaltung entspräche dem Ziel einer öffentlichen Kontrolle der Parlamentarier, denn sie würde es zu einem Gegenstand der öffentlichen Bewertung machen, wem der Abgeordnete sein Ohr leiht und welchen Einflüssen er ausgesetzt ist.

Ein anderer Mangel liegt in der Form der Angaben, welche die Abgeordneten machen sollen. Es ist zwar übersichtlicher und sicherlich auch datenschutzrechtlich sauberer, die außerhalb des Parlaments erzielten Einkommen nicht auf Heller und Cent auszuweisen, sondern nur nach Größenordnungen gruppiert zu veröffentlichen.

Unverständlich bleibt allerdings, weshalb es dabei oberhalb der Einkommensstufe von mehr als 10.000 Euro pro Monat keine weitere Differenzierung mehr gibt. Immerhin sind in diese Stufe auch Abgeordnete einzugruppieren, deren Nebeneinkünfte erheblich höher sind als ihr Einkommen aus Diäten. Um die Großverdiener erkennbar und eine politische Bewertung solcher Nebenverdienste möglich zu machen, wären weitere Einkommensstufen nötig.

Eine weitere interessante Frage betrifft die Quellen der Nebeneinkünfte, welche die Abgeordneten nach dem bisherigen Stand der Regelungen nicht veröffentlichen müssen, obwohl dies eine wesentliche Information ist, um zu beurteilen, in welche Richtung finanzielle Einflüsse auf einen Abgeordneten wirken können. Eine entsprechende Veröffentlichungspflicht könnte allerdings in die noch nicht verabschiedeten Ausführungsbestimmungen zum Verhaltenskodex aufgenommen werden.

Insgesamt ist der neue Verhaltenskodex des EP zwar ein Schritt in Richtung Transparenz. Bis tatsächlich die Öffentlichkeit sich über die außerparlamentarischen Einkünfte ihrer Abgeordneten eine Meinung bilden kann, ist es aber noch ein weiter Weg.

Der Autor Dr. Sebastian Roßner ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institut für deutsches und europäisches Parteienrecht an der Heinreich-Heine-Universität Düsseldorf.

 

Mehr auf LTO.de:

BVerfG kippt Fünf-Prozent-Klausel: Auch kleine Parteien dürfen nach Europa

Der Euro und die Verfassungsrichter: Das Grundgesetz lässt noch mehr Europa zu

Zitiervorschlag

Sebastian Roßner, EU-Abgeordnetengehälter: . In: Legal Tribune Online, 17.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5318 (abgerufen am: 21.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen