Wer in der Öffentlichkeit unterwegs ist, obwohl er vielleicht mit dem Coronavirus infiziert ist, kann sich strafbar machen. Und zwar nicht erst, wenn er Ausgangssperren ignoriert oder auf Corona-Partys geht, erklärt Fynn Wenglarczyk.
Für die Stichwahlen in Bayern will die Staatsregierung für alle Wähler Briefwahl anordnen, hat dafür aber keine Rechtsgrundlage, meinen Andreas Gietl und Fabian Michl. Dabei sei es ein leichtes, auch in der Krise rechtsstaatlich zu handeln.
Die bayerischen Behörden stützen erste Ausgangssperren wegen der Corona-Pandemie auf das Infektionsschutzgesetz. Das ist zweifelhaft. Anders sieht es aber aus, wenn die Länder den Katastrophenfall ausrufen, zeigt Alexander Thiele.
Weil alle nicht systemrelevanten Einrichtungen eingeschränkt werden, brechen Gaststätten und Hotels die Einnahmen weg. Marc Häger und Marvin Rochner zu den rechtlichen Möglichkeiten, die gewerbliche Mieter in der Coronakrise haben.
Während den Bürgern empfohlen wird, auf soziale Kontakte zu verzichten und zu Hause zu bleiben, will der Bundestag die nächste Sitzungswoche durchziehen. Ausschüsse und Plenarsitzungen sollen stattfinden. Die Demokratie müsse sich bewähren.
Um die Corona-Pandemie besser eindämmen zu können, hat die Telekom dem Robert-Koch-Institut anonymisierte Standortdaten von Handynutzern weitergegeben. Ob das datenschutzrechtlich zulässig war, erläutern Carlo Piltz und Johannes Zwerschke.
Fahrtzeiten von daheim zum ersten Termin haben Arbeitgeber bisher nur teilweise vergütet. Das Argument war, dass auch der direkte Weg zur Arbeit nicht bezahlt wird. So einfach ist es nicht mehr. Alexander Willemsen erklärt das BAG-Urteil.
Bayern hat an diesem Montag den Katastrophenfall ausgerufen. Damit regiert Bayern als erstes Bundesland in dieser Weise auf die Coronavirus-Epidemie. Im Moment ist das aber vor allem Katastrophensymbolik, meint Christian Rath.