Der Streit dauerte Jahre - und es ging ums Prinzip: Muss der Staat Imker, ihre Bienen und den Honig der Imker vor Pollen genveränderter Pflanzen schützen? Obwohl seit langem ein Anbaustopp für den umstrittenen Gen-Mais Mon 810 gilt, fordert ein Imker vor Gericht staatlichen Schutz vor genveränderten Pollen. Das BVerwG wies seine Klage nun mangels Feststellungsinteresse zurück.
Im Streit zwischen Imkern und dem Freistaat Bayern um Schutz vor negativen Auswirkungen des Anbaus genmanipulierter Pflanzen hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Klagen der Imker als unzulässig zurückgewiesen.
Den Klägern fehle das Feststellungsinteresse, da es unwahrscheinlich sei, dass gentechnisch veränderter Mais, dessen Pollen nicht als Lebensmittel zugelassen ist, in absehbarer Zeit wieder auf dem benachbarten Versuchsgut angebaut würde (Urt. v. 24.10.2013, Az. 7 C 13.12).
Etappensieg vor EuGH half Imkern nicht
Im Honig des Klägers Karl Heinz Bablock waren vor sechs Jahren MON-810-Pollen festgestellt worden. Daraufhin durfte er seinen Honig nicht mehr verkaufen, weil Pollen dieser Maissorte nicht als Lebensmittel zugelassen waren. Der Hobbyimker verklagte den Freistaat Bayern, der auf einem benachbarten Versuchsgut 2003 den umstrittenen und als Lebensmittel nicht zugelassenen Gen-Mais Mon 810 der Firma Monsanto angebaut hatte. In die Pflanze ist ein Bakterien-Gen eingebaut. Es sorgt dafür, dass der Mais Gift gegen den Schädling Maiszünsler produziert.
Bereits in den Vorinstanzen waren Bablock und seine Mitstreiter, die sich später der Klage anschlossen, erfolglos geblieben. Das Verwaltungsgericht Augsburg entschied, dass Imkereiprodukte wesentlich beeinträchtigt sind, wenn entsprechende Mais-Pollen nachweisbar sind. Die Forderung Babloks nach Schutzmaßnahmen wies das Gericht jedoch ab.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) wandte sich zunächst an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) - und der verhalf Bablok zu einem Etappensieg: Laut EuGH darf Honig mit Pollen des nicht als Lebensmittel zugelassenen Maises nicht in den Handel kommen (Urt. v. 06.09.2011, Az. C-442/09).
Im vergangenen Jahr bestätigte der Bayerische VGH das Augsburger Urteil im Wesentlichen (Urt. v. 27.03.2012, Az. 22 BV 11.2175). "Die Imker tragen die Kosten des Gentechnikanbaus", kritisierte Babloks Anwalt Georg Buchholz. Bablok wird vom Imkerverband Mellifera unterstützt, der das "Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik" initiiert hat.
BUND fordert mehr Schutz der Imker durch Gesetzgeber
Auch der Forderung des Imkers und seiner Kollegen nach vorbeugendem Schutz für den Fall, dass MON 810 und dessen Pollen in Zukunft angebaut und als Lebensmittel verwendet werden dürfen, verweigerten sich die Leipziger Richter. Zwar laufe derzeit ein Genehmigungsverfahren. Wenn der Mais dieses erfolgreich durchlaufe und als Lebensmittel zugelassen werde, führten Spuren davon im Honig auch nicht mehr zum Verkaufsverbot. Dabei blieb der Einwand der Imker, ihre Kunden würden nach gentechnikfreien Produkten verlangen, unberücksichtigt.
Imker Bablock zeigte sich sehr enttäuscht vom Spruch der Richter. Sechs Jahre Kampf hätten viel Kraft gekostet. Dennoch sei er zufrieden, den Versuch gestartet zu haben, da in der Zwischenzeit in den Ländern, in denen der Anbau von MON 810 gestattet sei, die negativen Auswirkungen deutlich geworden seien.
Er meinte, das BVerwG habe sich elegant aus der Verantwortung gestohlen. "Dabei hätte ich erwartet, dass das Gericht sich eher auf die Seite der Verbraucher und uns Imkern stellt", sagte er. Zudem blieben nach der Entscheidung der Richter zahlreiche Fragen offen. So sei zu fragen, wer bei Wild- und Kulturpflanzen für die Bestäubung sorgen solle, wenn Imker ihre Bienenvölker aus dem Umfeld genmanipulierter Pflanzen herausbrächten.
Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) äußerte sich kritisch. "Das Urteil zeigt die Lücken im derzeitigen Recht, das Gentechnik-Anbauer zum Schaden der Imker schützt", erklärte BUND-Gentechnikexpertin Heike Moldenhauer. Die neue Bundesregierung müsse dafür sorgen, dass der Schutz der Imker vor Verunreinigungen ihres Honigs mit gentechnisch veränderten Organismen gesetzlich verankert werden.
dpa/cko/LTO-Redaktion
BVerwG zu Gen-Honig: . In: Legal Tribune Online, 25.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9897 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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