Zu viel Druck auf den Drüsen – das hatten laut OLG zwei Landwirte beim Ausbringen des Pflanzenschutzmittels "Malibu". Das Mittel gelangte deshalb auf die Felder eines Biobauerns, der seinen Sellerie daraufhin nicht mehr vermarkten konnte.
Ein Ökolandwirt aus Lichtenau in Ostwestfalen, der nach dem Fund von Pestiziden auf seinem Acker seine Nachbarn verklagt hat, erhält Schadenersatz. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (OLG) von Donnerstag (Urt. v. 18.11.2021, Az. 24 U 74/16) müssen zwei der drei verklagten konventionell wirtschaftenden Landwirte 10.000 beziehungsweise 40.000 Euro zahlen, wie das Gericht mitteilte.
Nach Überzeugung des Gerichts hatten zwei der drei Landwirte im Oktober 2013 ein Pflanzenschutzmittel mit dem Namen Malibu auf ihren Feldern ausgebracht, das den Wirkstoff Pendimethalin enthalte. Laut einem Sachverständigen hatten sie das Mittel aber mit zu viel Druck versprüht, was nicht der guten fachlichen Praxis entsprochen habe. So sei das Mittel im Wege des sogenannten "Abdriftens" auf das Nachbargrundstück des Biobauern gelangt.
Dadurch seien dort die zulässigen Höchstwerte für den Ökolandbau überschritten worden. Seinen Bio-Sellerie konnte der Kläger nicht mehr vermarkten. Die verklagten Bauern hätten gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zwischen konventionellem und ökologischem Landbau verstoßen. Sie seien deshalb verpflichtet, dem Biobauern den Ersatz des entstandenen Schadens, insbesondere des ausgefallenen Ertrags für den Sellerie, verpflichtet. Bei dem dritten Landwirt ließ sich nicht nachweisen, dass von seinem Feld Pestizide abgedriftet waren.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG hat die Revision nicht zugelassen, es kann Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht werden.
ast/dpa/LTO-Redaktion
OLG Hamm verurteilt konventionelle Landwirte: . In: Legal Tribune Online, 18.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46688 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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