2/2: Die Krux mit dem EPA
Die Beschwerdekammern des EPA, zuständig unter anderem für Beschwerden gegen Entscheidungen der Prüf- und Einspruchsabteilungen, stehen besonders im Fokus der verfassungsrechtlichen Kritik. Nach Auffassung von Prof. Broß stellten diese kein unabhängiges Gericht dar. Der Präsident, der an der Spitze der Verwaltung und des Gerichtsteils des EPA steht, habe personell und sachlich Einfluss auf die Spruchkörper. Entscheidungen des EPA seien damit nicht durch ein unabhängiges Gericht überprüfbar.
Eine Reform des EPA aus dem vergangenen Jahr wird von den Kritikern als Rein kosmetische Maßnahme gewertet. Die danach vorgesehene räumliche Trennung der Beschwerdekammern vom Rest des EPA (der Umzug von München in die Gemeinde Haar) ändert an der institutionellen Verfassung des Amtes in der Tat nichts. Und auch der derzeit amtierende Präsident des EPA bietet mit seiner kontroversen Amtsführung Kritikern zudem zusätzliche Angriffsfläche: Einem Beschwerdekammermitglied hat er vor Jahren ein Hausverbot erteilt. Den Eindruck richterlicher Unabhängigkeit erwecken solche Zustände nicht.
BVerfG-Verfahren könnte Einheitspatent massiv gefährden
Der bereits mehrfach geänderte Zeitplan zum Start des einheitlichen Patentsystems ist mit der zu erwartenden Entscheidung des BVerfG erneut auf unabsehbare Zeit verschoben. Bisher ging das Vorbereitungskomitee für das einheitliche Patentgericht davon aus, dass dieses seine Arbeit im Dezember 2017 würde aufnehmen können.
Sollte das BVerfG den Eilantrag in einigen Monaten ablehnen, könnten Deutschland und das Vereinigte Königreiche nach Ende der Sommerpause und den Bundestagswahlen das Abkommen ratifizieren und ein Start des einheitlichen Patentsystems Ende Frühjahr 2018 wäre denkbar.
Sollte das BVerfG hingegen die Ausfertigung der Gesetze bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache aussetzen, würde die daraus resultierende Verzögerung das Projekt ernsthaft gefährden. Die Brexit-Gespräche wären dann eventuell auf ihrem Höhepunkt oder der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU sogar bereits schon vollzogen. Ob dann das politische Klima die Ratifizierung mit oder ohne einer - nach derzeitiger Fassung des Abkommens rechtlich verpflichtenden - Teilnahme des Vereinigten Königreichs noch zulässt, wäre die nächste kritische Frage.
Paetrick Sakowski ist Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle in Düsseldorf und berät Unternehmen bei allen Fragen des geistigen Eigentums, insbesondere im Patentrecht.
BVerfG stoppt Einheitspatent: . In: Legal Tribune Online, 16.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23205 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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