11 Dinge, die Sie nach Ihrem Tod tun könnten: Von Asche im Wel­traum bis Urne unterm Lie­b­lings­baum

von Alexander Knauss

04.04.2016

Die Asche als Diamant am Finger der Geliebten? Zur Schallplatte gepresst, bespielt mit dem Lieblingssong? Vieles ist möglich, in Deutschland aber nicht erlaubt. Noch nicht. Alexander Knauss über Bestattungspluralismus und Aschetourismus.

Die Entscheidung, wie man beerdigt werden möchte, ist eine der persönlichsten und elementarsten, die man treffen und mit der man seiner Persönlichkeit und seinem Leben ein letztes Mal Ausdruck verleihen kann. Es empfiehlt sich unbedingt, zu Lebzeiten eine ausdrückliche Regelung zu treffen. Das gilt umso mehr, je ungewöhnlicher der eigene Bestattungswunsch ist.

Mit dem gesellschaftlichen Wandel geht zunehmend auch ein Trend zu neuen Bestattungsformen einher. Während sich im Jahr 1995 noch knapp 80 Prozent der befragten Deutschen eine Bestattung im traditionellen Erd- bzw. Urnengrab wünschten, galt dies im Jahr 2007 nur noch für 51 Prozent der Bundesbürger (Quelle: Aeternitas e.V. / Infratest). Ein anschauliches Beispiel lieferte vor einigen Jahren der Designer  der Pringles-Dose. Nach seinem Tod wurde ein Teil seiner Asche in einer ebensolchen bestattet. 

So leicht macht es das deutsche Bestattungsrecht, eine Mischung aus Landesrecht und kommunalen Sondervorschriften mit erheblichen regionalen Unterschieden, aber nicht. Generell gilt in allen Bundesländern der Bestattungs- und (noch) auch der Friedhofszwang.

Zulässig sind in der Regel nur die Erd- oder Feuerbestattung auf einem kirchlichen oder öffentlichen Friedhof. Ausnahmen bestehen für die Seebestattung von Urnen und die Bestattung in einem privaten Friedwald. Verantwortlich für solche Ausnahmen sind die Friedhofsträger, d.h. die Kirchen und Gemeinden.

Experten gehen davon aus, dass vor allem der Wettbewerb mit ausländischen Bestattern zu einer zunehmenden Liberalisierung und Privatisierung von Bestattungsleistungen führen wird.

Zitiervorschlag

Alexander Knauss, 11 Dinge, die Sie nach Ihrem Tod tun könnten: . In: Legal Tribune Online, 04.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18959 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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