Über den Wolken
Bei der Luftbestattung wird die Asche des Verstorbenen aus einem Flugzeug, Helikopter oder Heißluftballon verstreut.
Auch diese Methode ist in Deutschland unzulässig. Die Bestattungsgesetze der Länder erlauben - wenn überhaupt - nur das Verstreuen der Asche auf dafür speziell ausgewiesenen Flächen des Friedhofträgers.
Andere europäische Länder wie die Schweiz, Frankreich und Tschechien gestatten Luftbestattungen. So kann in der Schweiz die Asche beispielsweise mit einem Wetterballon in 30 Kilometer Höhe gebracht und dort verstreut werden. Der Aufstieg der Kapsel und das Verstreuen der Asche werden mit einer Kamera gefilmt, die dann zurück zum Boden gleitet.
Alexander Knauss, 11 Dinge, die Sie nach Ihrem Tod tun könnten: . In: Legal Tribune Online, 04.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18959 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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