Verfassungswidrigkeit der AfD: Ein Alter­nativ-Deut­sch­land ohne Frei­heiten

von Robert Hotstegs, LL.M.

19.09.2017

2/2: Mehr Waffen, doch wie…

Ähnlich unklar bleibt die Partei bei anderen, von Maas aufgegriffenen Themen. Sie fordert: "Der Erwerb des Waffenscheins für gesetzestreue Bürger ist zu erleichtern." Sie hält dies für einen Beitrag zur Stärkung der inneren Sicherheit.

Ob die Sicherheit wirklich durch eine Erhöhung der Anzahl von Schusswaffen verbessert werden kann, darf bezweifelt werden, die Todeszahlen aus den USA jedenfalls zeigen keine positiven Effekte. Dennoch ist die Forderung nach einfacherem Waffenzugang nicht verfassungswidrig. Auch frühere, zuletzt verschärfte Vorschriften des Waffengesetzes standen auf dem Boden des GG. Auf ältere Rechtszustände zurückzugreifen und damit den Erwerb von Waffenscheinen und Waffen wieder zu vereinfachen, widerspricht daher den Erkenntnissen über die Effekte von leichtem Zugang zu Waffen durch Bürger, nicht aber dem GG.

Geschützt würde dieser Staat übrigens nach dem AfD-Programm nicht nur durch bewaffnete Bürger, sondern auch durch eine zentralisierte Bundespolizei. Denn auch das ist eine der martialischen Forderungen: die Länderpolizeien sollen in die Bundespolizei überführt werden, diese soll aufgerüstet werden, sie soll sich in Struktur, Besoldung und Rechtsbindung aus dem Föderalismus lösen – der ist ebenfalls festgelegt im GG.

Die AfD und die Religion

Ein wenig deutlicher wird die AfD beim Thema Islam. Diesen lehnt die Partei unverhohlen ab, eine Differenzierung zwischen einem radikalen Islam und integrierten Gläubigen nimmt sie nicht vor: "Das Minarett lehnt die AfD als islamisches Herrschaftszeichen ebenso ab wie den Muezzin-Ruf, nach dem es außer dem islamischen Allah keinen Gott gibt."

Und so fordert die Partei, dem Grundrecht auf Religionsausübung "Schranken zu setzen durch staatliche Gesetze, die Menschenrechte und unsere Werte". Derartige Beschränkungen sind möglich – ihre Grenzen setzt wiederum die deutsche Verfassung. Bei Unklarheiten entscheidet das Bundesverfassungsgericht (BVerfG).

Und dann noch das BVerfG

Mit dessen Urteilen kann man einer Meinung sein oder nicht – auch das ist in Deutschland durch die Verfassung geschützt. Bei der AfD klingt diese Meinungsäußerung so: "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2015, nach dem ein generelles Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen verfassungswidrig sei, betrachtet die AfD als ein Hindernis für eine erfolgreiche Integrationspolitik."

Wie also diese Partei Religionsausübung zukünftig steuern will und auf welcher Rechtsgrundlage sie Minarette oder Muezzin-Rufe verhindern möchte, sagt sie nicht. Gäbe sie hier eine Lösung preis, müsste dies fast zwangsläufig zu einem Verfassungsverstoß führen.

Auch, welche Schlüsse die Partei aus der Ablehnung des BVerfG-Urteils für das Leben in Deutschland ziehen möchte, wird nicht erklärt. Will sie ein BVerfG mit dieser Rechtsprechung insgeheim womöglich abschaffen? Sein Bestehen allerdings ist auch durch das GG geschützt. Und nur um das mal gesagt zu haben: Auch das GG kann man ändern – es ist allerdings die Grundlage des gesamten Staatssystems in Deutschland.

Zitiervorschlag

Robert Hotstegs, Verfassungswidrigkeit der AfD: . In: Legal Tribune Online, 19.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24583 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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