2/2: Die Besetzung von Richterstellen
Der US-Präsident ernennt die obersten Richter, die einen großen Einfluss auf politische und gesellschaftliche Leitlinien haben. Dafür braucht er aber die Unterstützung des Senats, insbesondere bei der Besetzung des Supreme Courts.
Durch den Tod von Justice Antonin Scalia im Februar letzten Jahres ist eine unbesetzte Stelle im neunköpfigen Verfassungsgericht entstanden, die Obama aufgrund der Senatsblockade nicht besetzen konnte.
Dies wird nun Trump übernehmen. Man darf sicher sein, dass Auserkorene extrem konservativ sein wird, das hat Trump bereits versprochen. Damit sind grundlegende Verfassungsrechte wie das Recht auf Abtreibung (Roe v. Wade) stark gefährdet, eine neue konservative Mehrheit im Supreme Court könnte dieses Recht kippen.
Das Amtsenthebungsverfahren und wie es dazu kommen könnte
Der designierte 45. Amtsinhaber wird von vielen nicht nur als Gefahr für die sozialen Errungenschaften der USA angesehen, sondern sogar als Gegner der offenen Gesellschaft und Demokratie. "Die amerikanische Präsidentschaft war noch nie so sehr der Laune einer autoritären Persönlichkeit wie der Donald Trumps ausgeliefert", sagte John Dean in einem Interview.
Der Jurist Dean war in den siebziger Jahren Rechtsberater im Weißen Haus von Richard Nixon. "Er wird unsere Demokratie einer noch nie zuvor gesehenen Prüfung unterziehen". In einem Klima von Deals in Hinterzimmern und Trumps internationalen Geschäftsverstrickungen wird der Vorwurf der Korruption nicht lange auf sich warten lassen. Es gibt schon jetzt viele Stimmen, die ein Amtsenthebungsverfahren voraus sehen, so auch John Dean.
Dieses sog. Impeachment-Verfahren kann gegen Präsidenten eingeleitet werden, wenn diese des Landesverrats, der Bestechung oder anderer schwerer Verbrechen und Vergehen für schuldig befunden worden sind. Bill Clinton überstand ein solches Verfahren wegen Meineids glimpflich, Nixon kam der Amtsenthebung durch Rücktritt zuvor.
Internationale Beziehungen
Innenpolitisch unterliegt ein US-Präsident vielerlei Beschränkungen und ist nicht in der Lage, den Kurs autokratisch zu bestimmen. Das gilt auch für Donald Trump.
Was ihm allerdings zur Verfügung steht, ist der sog. Bully pulpit. Dieser von Theodore Roosevelt geprägte Begriff beschreibt die exponierte Stellung, die ein Präsident inne hat. Dem Bewohner des Weißen Hauses hört man zu, ihm gehört die Bühne der Weltöffentlichkeit. Auch das war bei Obama nicht anders. Dieser versuchte damit Botschaften des Ausgleichs und der sozialen Verständigung auszusenden, allerdings mit mäßigem Erfolg. Von Trump ist nach den bisherigen Erfahrungen mit seinem Temperament, das sich nach Ende des Wahlkampfs keineswegs wie von vielen erhofft als weniger explosiv darstellte, wenig Versöhnliches zu erwarten.
Außenpolitisch kann ein amerikanischer Präsident wesentlich mehr tun als in seiner Heimat. Beispiele zeigen das. Da Trump ab Freitag in Personalunion auch der Oberkommandierende der US-Streitkräfte, der größten Armee der Welt, sein wird, ist die internationale Skepsis diesbezüglich am größten. Was wird er tun?
Keine Kriege erklären, aber Kampftruppen entsenden. Und der rote Knopf
Obama hat sich militärisch restriktiv verhalten und die USA weitgehend aus bewaffneten Konflikten herausgehalten, Besatzungsarmeen abgezogen. Generell kann der Präsident keine Kriege erklären - das kann nur der Kongress. Er darf aber sehr wohl Kampftruppen in fremde Länder entsenden, wenn das für die Sicherheit der Vereinigten Staaten nötig erscheint. Dann muss er den Kongress spätestens nach 90 Tagen um Zustimmung bitten.
Derzeit kann man nicht sehen, welche Doktrin Trump verfolgt. Die Nato hält er einerseits für obsolet, andererseits findet er sie wichtig.
Der Präsident ist der einzige, der den Einsatz von Atomwaffen anordnen kann und über die Codes dazu verfügt. Allerdings könnten dies der Verteidigungsminister und der Stabschef unter bestimmten Umständen noch verhindern. Ob Trump so weit gehen würde, ist zu bezweifeln. Die schiere Möglichkeit allerdings beunruhigt viele Menschen.
Der Autor Robert Peres ist Rechtsanwalt und Kanzleiberater. Er arbeitete viele Jahre für große US-Sozietäten in Deutschland und den USA.
Robert Peres, Checks and Balances: . In: Legal Tribune Online, 20.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21829 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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