Nachdem die Panama Papers im April bekannt wurden, lohnt sich ein erster Blick darauf, welche rechtlichen Auswirkungen dieses Ereignis auf Wirtschaft, Politik und Gesellschaft entfaltet hat. Ein Kommentar von Björn Demuth.
Die Veröffentlichung der Panama Papers hat den öffentlichen Druck auf die Politik erhöht. Dabei spielen Gleichbehandlungsüberlegungen und moralische Aspekte vorrangig eine Rolle, aber auch die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und damit die Verhinderung der kriminellen Verschleierung von Einkünften vor den Finanzbehörden. Deshalb ist das Thema Steuerhinterziehung verstärkt wieder in den Vordergrund geraten, denn verschiedene Briefkastenfirmen wurden zu eben solchen Steuerhinterziehungen missbraucht.
So ist eine Fülle von Maßnahmen ergangen, die insbesondere auf das Steuer- und Strafrecht Einfluss nehmen, ebenso aber auch auf Geldwäschevermeidung. Zu nennen ist das BEPS-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting), das schon länger verhandelt wurde, nun aber beschleunigt vorangetrieben wird. Zwischen den Finanz- und Strafverfolgungsbehörden ist eine verstärkte Zusammenarbeit zu erwarten. Auf nationaler Ebene haben die Finanzminister der Länder eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema eingesetzt, welche die Abschaffung des Bankgeheimnisses fordert. Zudem sollen im Falle der Geschäftsbeziehung zu Briefkastengesellschaften die Mitwirkungspflichten erweitert werden und Außenprüfungen anlasslos möglich sein. Der Verstoß gegen Mitteilungspflichten soll härter sanktioniert werden, ebenso wurde ein öffentlich einsehbares Transparenzregister vorgeschlagen.
Alle diese Bemühungen haben sowohl nationale als auch internationale Wurzeln: Die EU-Mitgliedsstaaten ebenso wie die OECD-Mitgliedsstaaten haben sich bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche abgestimmt. Amtshilfe- und Auskunftsabkommen wurden erweitert oder erstmals geschlossen und der Kreis der Teilnehmer am internationalen automatischen Auskunftsabkommen erweitert.
Was auf Unternehmen zukommt
Für Unternehmen wirkt sich die Veröffentlichung der Panama Papers schon jetzt aus: Das für Unternehmen komplexe Gebiet der Compliance wird durch die anvisierten Maßnahmen noch schwieriger zu handhaben. Es ist zu erwarten, dass Steuerbehörden verstärkt und besonders sensibilisiert bei der Prüfung von Geschäftsbeziehungen zu Briefkastengesellschaften im Ausland vorgehen. Zwar wurden unternehmerische Kontakte zu Briefkastenfirmen im Ausland auch schon vorher unter dem Aspekt der Korruption und Geldwäsche genau geprüft. Durch die jüngsten Erkenntnisse werden sich die kritischen Nachprüfungen aber besonders im steuerlichen Bereich ausweiten.
Dabei bedeutet die Gründung einer Briefkastenfirma zunächst einmal nicht mehr, als die Gründung einer juristischen Person unter Verschleierung der wahren Gesellschafter. Erreicht wird diese Verschleierung durch eine treuhänderische Konstruktion. Dieser Vorgang ist nicht per se strafbar. Dem Entschluss eine Briefkastengesellschaft zu eröffnen, liegt in vielen Situationen eine sinnvolle und legale Überlegung zugrunde.
So kann es zum Beispiel für ein Unternehmen wichtig sein, beim Eintritt in einen neuen Markteintritt und Rechtskreis zunächst nur geringe Ausgaben für Personal und Büroräume einzugehen. Über eine Briefkastenfirma, die eben außer einem Briefkasten und einen externen Serviceprovider keine weiteren Räume und Angestellten unterhält, kann dieses Problem zunächst einmal elegant und verhältnismäßig kostengünstig gelöst werden. Damit besteht eine erste Anlaufstelle im Ausland ohne nennenswerte Verpflichtungen, bis das Geschäft aufgebaut und eine ordentliche Struktur aufgesetzt wird.
Gelegentlich sollen die Vertragspartner auch nicht hinter die Kulisse schauen dürfen, um den eigentlichen Player nicht zu früh beim Marktzugang zu erkennen und zu behindern. Ebenso haben auch prominente oder vermögende Personen ein Interesse daran, bei bestimmten Geschäften unerkannt zu bleiben und die wahre Höhe ihres Vermögens im Verborgenen zu belassen, ohne deshalb gleich Steuern zu hinterziehen. Es gibt zudem Fälle, in denen einer Vertragspartei ohne die Verschleierung ihrer wahren Identität überhaupt kein ausgeglichenes und faires Geschäft ermöglicht würde.
Sechs Monate danach: . In: Legal Tribune Online, 14.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20868 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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