Spricht der deutsche Beamte und/oder Jurist von einem Aprilscherz, meint er üblicherweise etwas anderes: Er subsumiert eine Äußerung unter ein humoristisches Untermaßverbot. Taugen Aprilscherze zu überhaupt etwas? Jein, meint Martin Rath.
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Kennen Sie sich mit Softwarelizenzverträgen aus? Wissen Sie, was Schwarzsurfen ist und ob es strafbar sein kann? Und haben Sie schon einmal was vom IT-Grundrecht gehört? Testen Sie Ihr Wissen im aktuellen LTO-Rechtsquiz.
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Kaum ein Dokument hat unter Religionsgegnern ein schlechteres Ansehen als das Abkommen Deutschlands mit dem Heiligen Stuhl zu Rom. Doch mit Urteil vom 26. März 1957 nahm das BVerfG dem Reichskonkordat viel von seiner Wirkungsmacht.
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Glücklich sein ist heute angesagt – und zwar auf Beschluss der UN. Warum gerade Juristen sich damit bisweilen schwer tun, erklärt André Rode, Ex-Wirtschaftsanwalt und Begründer der Akademie für Meditation in Recht und Wissensgesellschaft.
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Mehr als 70 Jahre lang bewegte die Strafsache Leo Frank die amerikanische Öffentlichkeit. Eine aktuelle geschichtswissenschaftliche Doktorarbeit klärt über ihre sozialen und weltanschaulichen Rahmenbedingungen auf.
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Warum einfach, wenn's auch kompliziert geht? Wie man einen Satz von Deutsch auf Legalesisch übersetzt und seinen Umfang verdoppelt, ohne einen Funken Inhalt hinzuzufügen, erklärt Roland Schimmel in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung.
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Culpa in contrahendo, laesio enormis und der Fräsmaschinenfall: Wie gut kennen Sie sich mit den Rechtsfiguren der deutschen Juristerei und ihrer Herkunft aus? Testen Sie sich in der aktuellen Neuauflage des LTO-Wochenquiz.
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Der BGH musste in historischen Entscheidungen die aktive Prozessfähigkeit von Gewerkschaften konstruieren. Denn diese weigerten sich traditionell, sich als Vereine registrieren zu lassen. Ein Rückblick auf Kunstgriffe im Zivilprozessrecht.
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