1. April: Der April­scherz als Grad­messer der Reife

von Martin Rath

01.04.2017

Spricht der deutsche Beamte und/oder Jurist von einem Aprilscherz, meint er üblicherweise etwas anderes: Er subsumiert eine Äußerung unter ein humoristisches Untermaßverbot. Taugen Aprilscherze zu überhaupt etwas? Jein, meint Martin Rath.

Die historische Herkunft des europäischen und amerikanischen Aprilscherz-Wesens liegt im Dunklen.

Als Erklärung für die in Westeuropa und Amerika verbreitete Übung, sich am 1. April über Fehlinformationen zu erfreuen, denen das kommunikative Gegenüber aufsitzen soll, sind diverse historische Ereignisse im Angebot.

Beispielsweise sei es in den Nebenerzählungen der heiligen Schrift überliefert, dass Judas Iskariot an einem 1. April verstorben sei.

Whistleblower als Aprilscherz-Anlassgeber?

Zwar gefällt die Idee, dass die Aprilscherztradition durch einen biblischen Whistleblower begründet worden sei – schließlich brachte er als Mitglied des Missionsteams Jesu Christi die als Hochverrat inter-pretierte Theologie seines Vorgesetzten den Behörden zur Anzeige. Doch der Witz in dieser Geschichte ist zu verzwickt, um den meist sehr flachen Aprilscherzen Anlass zu geben: Ein Jahrhunderte lang verteufelter Verräter löst mit seinem Whistleblowing die christliche Heilsgeschichte aus: Ohne Judaskuss gibt es keinen Heiland. Dieses witzige Paradox bleibt, aus juristischer Sicht weiten Bevölkerungskreisen bis heute unverstanden.

Ebenfalls kaum glaubwürdig erscheint, dass die Eroberung der niederländischen Stadt Brielle durch die sogenannten Wassergeusen am 1. April 1572 Vorbild gewesen sein soll. Zwar ist der niederländische Merksatz: "Op 1 april verloor Alva zijn bril" hinreichend platt – am 1. April habe der spanische Statthalter, der Herzog von Alba, die Stadt Brielle (bzw.: seine Brille) verloren. Recht anfreunden kann man sich gleichwohl nicht mit der Vorstellung, der niederländisch-protestantische Volksspaß habe im konfessionell gespaltenen Europa fürs entsprechend datierte Witzwesen Pate gestanden.

Ethnologischer Zugang zum Scherz?

Die Unklarheit darüber, woher das Scherzen zum 1. April stammt, ist also durchaus erstaunlich.

Ein Erklärungsansatz mag in Gesellschaften entdeckt werden, die witzethnologisch besser erschlossen sind als die westlichen Kulturen. So sind in vielen Gesellschaften des subsaharischen Afrikas sogenannte "joking relationships" anzutreffen, bei denen sich Nachbardörfer mit formalisierten Spottgesängen und allerlei Schimpfwörtern bedenken.

Außerhalb dieser ritualisierten Formen gilt das Gesagte als Beleidigung, gut formalisiert jedoch als Möglichkeit, soziale Spannungen abzubauen und sogar regelrechte Bündnisbeziehungen zwischen den einander Verspottenden aufzubauen.

Erklären könnte dies eine Entwicklung in den modernen Massenmedien des Westens: Während der gebildete Zeitungsleser vor vielleicht 50 Jahren nur einen ritualisierten Scherz pro Jahr benötigte, um festzustellen, dass er mit seinem Blatt einen intellektuellen Konsens pflegt, arbeiten viele Medien seit rund 20 Jahren verstärkt mit dem einst journalistenschulamtlich verpönten Stilmitteln der Ironie. Führend war hier ausgerechnet die verschlafen staatstragende Frankfurter Allgemeine Zeitung, die jahrelang Überschriften aus Donald-Duck-Comics entnahm. Insoweit Medien vermehrt mit Scherzen arbeiten, dies ließe sich als Hypothese ableiten, reproduzierten sie nach afrikanischer Manier die "joking relationships" zu ihren Lesern und Zuschauern.

Erkenntnis natürlich nur im Recht

Innerhalb der juristischen Kommunikation scheint immerhin eine gewisse Einmütigkeit im Verzicht auf Aprilscherze zu bestehen.

Unter Münchener Justizangestellten wurde beispielsweise im Jahr 1988 die telefonische Anfrage, ob ein Urlaub wegen Erkrankung eines Kollegen unterbrochen werden sollte, als "vorgezogener Aprilscherz" gerichtskundig gemacht – in einer Beförderungsstreitigkeit zur Frage, ob der Justizangestellte "gewillt ist, sich in loyaler Weise unterzuordnen" (Verwaltungsgericht [VG] München, Beschl. v. 11.5.1992, Az. M 19 DA 89.3069).

Ein Feuerwehrbeamter im westfälischen Dortmund bezeichnete es im Rahmen einer Disziplinarsache als "nachträglichen Aprilscherz", mit einem als Witz konzipierten Plakat einen "Nazi-Angriff" auf die DGB-Kundgebung zum 1. Mai 2010 angekündigt zu haben (VG Münster, Urt. v. 19.2.2013, Az. 13 K 1160/12.O).

Als Bezeichnung für kommunikative Akte, die man, wenn überhaupt, nur als schlechten Scherz verstehen könne, findet sich das Wort vom "Aprilscherz" gelegentlich auch im weiteren juristischen Schrifttum.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Parallelimport von Arzneimitteln, das nicht den Beifall seines Kommentators findet, wird hier beispielsweise als "Kein Aprilscherz" bezeichnet – eine Art justizhumoristisches Untermaßverbot, ist doch schwer vorstellbar, dass ein maximal schlechter Aprilscherz dadurch gesteigert werden könnte, dass er noch nicht einmal dies sei.

Kurz gesagt scheint der Begriff "Aprilscherz" in der juristischen Kommunikation die im juristischen Verkehr ohnehin gebotene Ernsthaftigkeit und Humorlosigkeit zu unterstreichen: Gescherzt wird nicht! Zu erwägen, dass es sich um einen Aprilscherz gehandelt haben könnte, heißt daher dem Kontrahenten ein wenig vergiftet zuzubilligen, er habe (bestenfalls) einen unangebrachten Witz zur Debatte beigesteuert.

Aprilscherzverzicht als Ausdruck gesellschaftlicher Reife?

Die vielleicht etwas gewagte Behauptung, dass nachlassende Aprilscherztätigkeit für den Reifegrad einer Gesellschaft, insbesondere in moralischer Hinsicht bürgen könnte, soll hier aus einer fiktionalen Gerichtsrede folgen.

In Episode 2 der zweiten Staffel der US-Fernsehserie "Boston Legal" ist der ebenso schlitzohrige wie empathiefähige Anwalt Alan Shore, verkörpert von James Spader, berufen, ein möglichst bewegendes Plädoyer zu halten. Es gilt, den Eindruck zu kompensieren, den die Angeklagte bei der Jury hinterlassen hat – als Ehebrecherin des Mordes an ihrem herzkranken Mann beschuldigt, kaltherzig und dabei beneidenswert reich und schön, dargestellt von Heather Locklear.

Shore hält sein Plädoyer in drei Stufen. Seine zunächst vorgebrachten Argumente zur unsicheren Beweislage verfangen nicht, wie ihm signalisiert wird. Im dritten und zum Meme gewordenen Argumentationsstrang spricht Shore vom amerikanischen Lehnwort "schadenfreude", davon also, dass Menschen Befriedigung aus dem Schaden anderer ziehen, ganz gleich, ob jene ihn im rechtlichen Sinn verdient hätten.

Die "schadenfreude", so Shore, könne die Geschworenen verleiten, die reiche, schöne Angeklagte zu bestrafen, ohne rational von ihrer strafrechtlichen Schuld überzeugt zu sein, das sei ihnen sogar neurobiologisch in die Wiege gelegt.

Unterstellt man, dass ein Aprilscherz häufig formal dem folgenden Typ entspricht: A macht B weis, B müsse sich für einen Fehler X verantworten oder eine Pflicht Y erfüllen oder zu einer vorgespiegelten Tatsache Z eine Erklärung abgeben, so zieht A möglicherweise "schadenfreude" aus dem Umstand, dass B entweder die Pflicht X oder Y gar nicht hat oder die Tatsache Z unwahr ist. B erleidet eine 'Sanktion' dergestalt, sich jedenfalls situativ dümmer als A fühlen zu müssen.

Womöglich lässt sich im Gehirnscan eine strukturelle Identität von Rache- und Aprilscherzbedürfnissen beweisen, etwa indem beide das gleiche Areal funkeln lassen.

Es scheint, dass in US-amerikanischen Lawblogs mit deutlich höherer Frequenz dem "Fools Day" Referenz erwiesen wird als in der online auswertbaren deutschen Juristenkommunikation. Mag sein, dass dies den höheren Bekanntheitsgrad des großartigen Plädoyers gegen die "schadenfreude" in den USA erklärt.

Autor: Martin Rath arbeitet als freier Lektor und Journalist in Ohligs. 

Zitiervorschlag

Martin Rath, 1. April: . In: Legal Tribune Online, 01.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22541 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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