Henker zur Todesstrafe: Der Saisonarbeiter

von Roland Ernst

03.12.2014

Johann Reichhart war nicht irgendein Henker, sondern der aktivste der Geschichte. Über 3.000 Menschen starben durch seine Hand, darunter die Geschwister Scholl. 1964, lange nach seiner aktiven Zeit, gestand er in der Neuen Illustrierten: "Ich tät's nie wieder." Roland Ernst erinnert angesichts der wachsenden Befürwortung der Todesstrafe an die schaurige Geschichte ihres eifrigsten Vollstreckers.

Johann Reichhart wurde 1893 geboren und verstarb 1972. Dazwischen lag ein Leben, das von Kriegen und vom Tod bestimmt war, dem er selbst als junger Mann nur knapp enteilte, und den er tausenden von Menschen zukommen ließ. Seines ist kein schönes Kapitel der deutschen Geschichte, aber eines, das sich zu betrachten lohnt, auch vor dem Hintergrund der wachsenden Befürwortung der Todesstrafe unter jungen Juristen und in der deutschen Bevölkerung insgesamt.

Am 22. November 1964 erschien ein Beitrag in der Neuen Illustrierten, in dem der Nachrichter – im Volksmund: Henker – Johann Reichhart von sich behauptete, "unschuldige Menschen hingerichtet" zu haben. Es sei angeblich zu einer Namensverwechslung gekommen, in deren Folge Reichhart zwei Angehörige des SS-Wachkommandos des Konzentrationslagers Dachau hingerichtet habe. Mit dem Zusammenbruch des Dritten Reichs hörte Reichharts Tätigkeit nicht auf: Für die US-Armee hängte er noch über 150 Nazis, darunter auch KZ-Personal aus Dachau. Er war ein Mann für jede Saison.

Hintergrund für den Beitrag in der Neuen Illustrierten war die wieder entflammte Diskussion um die Todesstrafe, die zuvor durch das Grundgesetz abgeschafft worden war. Richard Jaeger, erst Mitglied der SA, dann ab 1946 der CSU, hatte die Diskussion um die Abschaffung des Grundgesetz-Artikels 102, die nie ganz verstummt war, neu losgetreten. 1951 hatte er sich noch für die Begnadigung aller zum Tode verurteilten, in Landsberg einsitzenden NS-Kriegsverbrecher eingesetzt. Nun allerdings sprach er sich für die Wiedereinführung dieser Höchststrafe aus. Schnell hatte er den Spitznamen "Kopf-ab-Jaeger" weg.

Henken als Traditionshandwerk

Für die Neue Illustrierte war das Anlass genug, über Reichhart zu schreiben. Doch dessen Selbstbezichtigung hatte Folgen. Am 14. Dezember 1964 wurde von dem Rechts- und Sprachwissenschaftler Heinrich Wolf, Mitglied der "Volkskanzlei. Arbeitsgemeinschaft für bürgerliche Staatsaufsicht und Selbstbestimmung" in Nürnberg, die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe aufgefordert, strafrechtliche Ermittlungen gegen Reichhart aufzunehmen. Wolf bat um Auskunft darüber: "1. warum bisher nichts gegen reichhart unternommen worden ist 2. ob ihnen auch noch andere hinrichtungen der ns.zeit beteiligte personen bekannt sind 3. was gegen diese bisher unternommen worden ist und 4. mit welchem ergebnis gegen sie ermittelt worden ist."

Am 1. April 1965 wurde Reichhart sehr ausführlich vernommen. Er gab zu Protokoll, dass er aus einer Familie stamme, die seit 250 Jahren viele Nachrichter in ihren Reihen hatte. In seinen Worten: "Am 1.4.1924 bin ich auf Betreiben meines Onkels Franz Xaver R. von dem damaligen bayerischen Ministerpräsidenten Held als Nachrichter verpflichtet worden. In dem damals abgeschlossenen Vertrag mit dem Staat Bayern wurde ich verpflichtet, die Vollstreckung von Todesurteilen in Bayern durchzuführen."

An Kohlköpfen und an einer Leiche geübt

Reichhart übte zunächst an Kohlköpfen, später an einer Leiche. Er assistierte seinem Onkel mehrmals. Dann kam sein erster eigener Einsatz. Der Neuen Illustrierten erzählte er über die Nacht davor: "Sie war fürchterlich. Ich glaube, ich habe in dieser Nacht kein Auge zugetan, weil es mir sehr schwer ankam, einem Menschen, was immer er auch getan haben mochte, das Leben nehmen zu müssen. Schließlich gab die Tatsache, daß eine höhere Macht mir im Namen der Staatsautorität diesen Beruf in die Hände gelegt hat, einige Beruhigung, und ich dachte, ich müsse die mir auferlegte Pflicht erfüllen. Die lange Nacht, die für mich sicher nicht weniger lang als für die Delinquenten gewesen sein mag, ging vorbei, der Tag brach an und ich mußte erstmalig dieses seltene Handwerk ausüben."

Das Geschäft ließ sich zunächst schleppend an, oft gab es nur drei Hinrichtungen im Jahr, für jede davon erhielt Reichhart 150 Reichsmark. Davon konnte er seine insgesamt sechsköpfige Familie nicht durchbringen. Er vertrieb nebenbei als Verlagsvertreter das Pamphlet "Mädchenglück und Frauenlob". Ein katholischer Pfarrer erkannte ihn und gab der Presse einen Tipp.

Reichhart ging in die Niederlande, bei Bedarf wurde er per Telegramm nach München beordert. Mit der Nazi-Zeit stieg die Konjunktur, nach 1938 vollstreckte er auch im angeschlossenen Österreich. Zu jener Zeit gab es 47 Delikte, für die die Todesstrafe verhängt werden konnte. Reichhart richtete Widerstandskämpfer genauso hin wie katholische Geistliche und jene, die "Feindsender" gehört hatten. Seine prominentesten Todeskandidaten waren die Mitglieder der Weißen Rose, darunter die Geschwister Hans und Sophie Scholl. Im Oktober 1944 köpfte er zwei Männer, die ihm 28 Jahre zuvor in der Schlacht von Verdun das Leben gerettet hatten.

Der Henker und sein Staatsanwalt

Bei seiner Vernehmung 1965 beschrieb er nicht nur sehr detailliert das Hinrichtungsprozedere, sondern nannte auch den damaligen Vollstreckungsstaatsanwalt Dr. Römer: "Sobald die Fallschwertmaschine aufgebaut war, habe ich dem Vollstreckungsstaatsanwalt hiervon Meldung gemacht, daß die Maschine zur Vollstreckung in Ordnung ist. Etwa ab 1940 war ständiger Strafvollstreckungsstaatsanwalt Dr. R ö m e r. Bei Vollstreckungen im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaften beim Landgericht München-Stadt und München-Land hatte ich immer mit Dr. R ö m e r zu tun."

Walter Römer war inzwischen Leiter des Referats für Öffentliches Recht im Bundesjustizministerium. Reichhart wurde vernommen, mit Römer führte man ein "informationelles Gespräch". Er stand zwei Jahre vor seiner Pensionierung. Nach dem Gespräch schrieb er an die Münchner Staatsanwaltschaft einen Brief, in dem er sich damit brüstete, dass es ihm oblegen habe, Hinrichtungen zeitlich festzulegen. Damit habe er die Möglichkeit gehabt, sie hinauszuzögern, um vielleicht doch noch einen Begnadigungsakt zu erreichen. Bei den Mitgliedern der Weißen Rose war er dafür offenbar umso härter und konsequenter. Sie wurden am Tag der Urteilsverkündung hingerichtet. Das Verfahren gegen Reichhart wurde eingestellt. Walter Römer wurde 1968 pensioniert.

Während seiner letzten Jahre hielt Reichhart sich mit dem Mischen von Parfums und einer kleinen Hundezucht über Wasser. 1972 stirbt er geächtet, verarmt und in seiner letzten Station, einem Pflegeheim bei Dorfen, vollkommen isoliert. Römer ist bis zu seinem Tod 1985 ein angesehener Jurist. Seine Arbeit als Vollstreckungsstaatsanwalt ist bis heute nicht aufgearbeitet.

Roland Ernst schreibt an einer Biographie über Johann Reichhart. Dazu wertet er erstmals die vorhandenen staatsanwaltlichen Ermittlungsakten aus. Im Mai diesen Jahres hielt er über Johann Reichhart eine Gastvorlesung an der Rechtsgeschichtlichen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen.

Dokumentation: "Johannes Reichhart: Der letzte Henker Bayerns " (Bayerischer Rundfunk)

Zitiervorschlag

Henker zur Todesstrafe: . In: Legal Tribune Online, 03.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14001 (abgerufen am: 12.11.2024 )

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