Geschmacksmuster bei Sportschuhen
Puma gegen Adidas: Klingt allein wegen der Unternehmensnamen spannend – ist es aber nur für Markenrechtsexperten, es geht nämlich nur um Zwischensohlen bei Sportschuhen.
"In diesem eher für Spezialisten interessanten und in den rechtlichen Aspekten nicht für jedermann eingängigen Fall aus dem Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes geht es um einen sog. geschmacksmusterrechtlichen Unterlassungsanspruch (vorläufiger Streitwert: 1 Mio. Euro). (Sie können daran denken, wenn sie das nächste Mal Sportschuhe anziehen.)"