Giftrecht: Der Omelett-­Fall und E605

von Martin Rath

24.05.2015

Noch zählt "E 605" zu den Prüfungsthemen angehender Rechtsmediziner, obwohl der strafrechtlich relevante Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln rückläufig ist. Martin Rath zeigt auf, wo Vergangenheit und Gegenwart des "Schwiegermuttergifts" liegen.

Die Nummern sind unbeliebt. Ein E 300 kennzeichnet z.B. die Ascorbinsäure, die zahllosen industriell verarbeiteten Lebensmitteln Oxidationsverderbnis hemmt. Steht ein E 905 auf der Verpackung, verhütet mikrokristalliertes Wachs, dass beispielsweise Süßigkeiten im Beutel zusammenkleben. Dass dieses Produkt aus der Erdölindustrie unverdaut den Körper durchwandert, macht es vielen Menschen, die sich selbst als ernährungsbewusst verstehen, unsympathisch. Auch die Anonymität des E-Nummern-Systems weckt nicht eben Vertrauen.

Das berühmteste "E-Produkt", das Pflanzenschutzmittel E 605, hat selbstverständlich nichts mit den E-Nummern zu tun, die der europäischen Nahrungsmittelindustrie zur vereinfachten und einheitlichen Darstellung der Lebensmittelzusatzstoffe dienen. E 605 ist als Bezeichnung älter. Aber in der E-Nomenklatur blieb die Nummer 605 kaum zufällig unbesetzt und insbesondere im deutschsprachigen Raum wird das Pflanzenschutzmittel keinen kleinen Beitrag zur Unbeliebtheit der E-Nummern geleistet haben. Im Jahr 1944 vom deutschen Chemiker Gerhard Schrader entwickelt, war die Substanz lange Zeit als Gift in Mord und Suizid beliebt – im journalistischen Boulevard als "Schwiegermuttergift".

Gefahr durch stark gewürztes Omelett

Parathion, in Deutschland seit 1948 unter dem Handelsnamen E 605 auf dem Markt, tötet recht zuverlässig Insekten, daher ihre Beliebtheit in Gartenbau und Landwirtschaft, zudem Warmblüter, weshalb sie – die Verfügbarkeit für die gärtnerisch aktive Bevölkerung trug dazu bei – auch für Selbst- und Fremdtötungen, insbesondere im Familienkreis in Betracht kam. Das erste Delikt dieser Art wird auf das Jahr 1952 datiert. Ein vergleichsweise spätes Beispiel für einen Parathion-Mord, der zugleich gut die Effizienz des Mittels illustriert, gibt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. Januar 1985 (Az. 3 StR 496/84).

Der Tatbestand, der zuvor Gegenstand der Verhandlung vor dem Landgericht Duisburg gewesen war, umfasste den Versuch einer Ehefrau, ihren Gatten zunächst zwischen September und dem 23. November 1982 mit einem Thallium-haltigen Rattengift zu töten. Das hochgiftige Metall war nach den Duisburger Feststellungen in dieser Zeit eine Zutat der täglichen Mahlzeiten ihres Mannes. Bei Rattengiften wird gemeinhin darauf Wert gelegt, dass sie möglichst zeitversetzt und langsam wirken, damit die klugen Tiere die Köder nicht meiden. Weil eine rechtsförmliche Scheidung der Ehe zu befürchten stand - der Herr wollte "seine russische Geliebte" heiraten -, beendete die Gattin ihre Ehe am 23. November 1982 vorzeitig, indem sie "sein Lieblingsgericht, ein Omelett mit Pilzen" mit dem Parathion-haltigen Pestizid vergiftete.

Dieses Gift bewirkte binnen weniger Stunden, irgendwann zwischen 18 und 20.50 Uhr, den Tod. Neben dem Beleg der Effizienz lässt das BGH-Urteil auch auf die allgemeinen Verhältnisse in der Küche von Täterin und Tatgeschädigtem schließen: Weil Parathion in reiner Form geschmack- und fast geruchlos ist, wurde es zu Handelszwecken mit einem stechenden, Knoblauch-artigen Aroma versehen, das im Omelett-Fall zu überdecken war. Stark gewürzte Nahrungsmittel, darf man schließen, begünstigten einst den Giftmord.

E 605 - ein Stoff aus mörderischer Tradition

Mit ihrem Einsatz in der häuslichen Mordwirtschaft war das Parathion in gewisser Weise der Geschichte ihrer Produktentwicklung gerecht geworden, die zunächst weniger im Zeichen des insektiziden Pflanzenschutzes stand, sondern durchaus das Interesse verfolgte, Warmblüter, namentlich Menschen, ums Leben zu bringen. Seit den 1930er-Jahren forschte der bei den Firmen Bayer beziehungsweise der berüchtigten IG Farben AG beschäftigte Chemiker Gerhard Schrader (1903-1990) zu organischen Phosphorsäureesthern. Ihm gelang 1937/38 die Entwicklung der extrem gefährlichen Nervengifte Tabun und Sarin, die alles in den Schatten stellten, wovon Militärs bis dahin geträumt hatten, wirken diese Substanzen doch bereits in winzigen Mengen tödlich, und waren so wesentlich effizienter als die eher grobschlächtigen Giftgase des Ersten Weltkriegs.

Dass diese Giftgase im Zweiten Weltkrieg nicht zum Einsatz kamen, erklären die britischen Historiker und Journalisten Robert Harris und Jeremy Paxman mit der Produktgeschichte eines anderen bedeutenden Insektizids: Rund um die Produktion der damals neuen Substanz DDT hatte die US-amerikanische Kriegswirtschaft eine dichte Spionageabwehr errichtet. DDT ist für Säugetiere eher ungefährlich. Die paranoide US-Geheimhaltung soll aber, so Harris/Paxman dem deutschen Militär die Idee eingegeben haben, die andere Seite verfüge auch über die deutschen Nervengifte. Erst 1945 wurden die Patente, die nicht beseitigten Zeugnisse von Gift-Experimenten am Menschen sowie die einschlägigen deutschen Chemiker und Chemie-Manager von alliierter, US-amerikanischer Seite in Beschlag genommen. Das betraf auch das von Schrader 1944 entwickelte, mit diesen Nervengiften eng verwandte Parathion.

Zitiervorschlag

Martin Rath, Giftrecht: . In: Legal Tribune Online, 24.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15640 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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