Strafverfahren wegen Containerns
Es ist eine Binsenweisheit: Die Justiz ist überlastet. Das gilt längst nicht mehr nur für die Verwaltungsgerichte mit ihren Asylverfahren, sondern auch für die Strafgerichte. "Strafgerichte arbeiten am Anschlag", titelten wir daher vor wenigen Tagen. Die Konsequenz: Verdächtige müssen wegen zu langer Strafverfahren aus der Untersuchungshaft entlassen werden.
So wünschten wir uns auch von der folgenden Meldung, nur ein Scherz gewesen zu sein. Vergebens: Wir wollen auf das Strafverfahren gegen die beiden Studentinnen wegen des sogenannten Containerns hinaus. Die zwei Frauen waren vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall angeklagt. Ihnen wurde vorgeworfen, im Juni 2018 im bayerischen Olching Lebensmittel aus dem nur mit einem Sechskantschlüssel zu öffnenden Müllcontainer auf einem frei zugänglichen Parkplatz entnommen zu haben.
Drei Stunden hatten die Beteiligten verhandelt, der Richter habe sogar durchklingen lassen, in der Sache kein Urteil verfassen zu wollen, hieß es im Anschluss. Das Gericht selbst teilte mit, eine Einstellung des Verfahrens wäre der Bedeutung der Sache und dem Unrechtsgehalt nähergekommen. Letztlich lief es auf eine Verwarnung mit Strafvorbehalt für die Studentinnen hinaus.
Zum 1. April: . In: Legal Tribune Online, 01.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34687 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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