CDU klagt nach Spenden von Geheimagent Mauss
Die Geschichte hat so ziemlich alles, was man für eine unglaubliche, aber sehr gute Geschichte braucht: Einen Ex-Geheimagenten, eine Ex-Weinkönigin und CDU-Politikerin sowie satte Geldbeträge und einen Schauplatz wie Cochem-Zell.
Eigentlich sah es im Frühjahr 2019 so aus, als seien die CDU-Landeschefin Julia Klöckner und ihre Rheinland-Pfalz CDU aus dem gröbsten heraus. Einigermaßen zerknirscht hatte man 2016 bestätigen müssen, dass man mehrere Zehntausend Euro Spenden des früheren Geheimagenten Werner Mauss entgegengenommen und nicht korrekt verbucht hatte. Dafür zog die Bundestagsverwaltung das Spendengeld in Höhe von 122.500 Euro ein und verhängte Sanktionszahlungen von 112.000 Euro. Dass das ganze Thema aber nun plötzlich wieder im Rampenlicht steht, daran ist die CDU selbst schuld: Sie klagt vor dem Verwaltungsgericht in Berlin auf die Rückzahlung der eingezogenen Beträge.
Juristischer Knackpunkt ist die Frage, ob es sich bei den Spenden um Auslandsspenden beziehugsweise um anonyme oder Strohmannspenden gehandelt hat. Bei der Überweisung hatte Mauss teilweise seine Tarnidentität "Richard Nelson" genutzt.
Die Bundestagsverwaltung hat diesen Teil der Spenden nämlich als zulässig eingestuft, weil Mauss das Tragen des Alias-Namens behördlich bewilligt worden war. Er durfte also quasi anonym oder als Strohmann "Richard Nelson" statt "Werner Mauss" spenden – und zwar weil den Behörden, also zumindest manchen, seine wahre Identität ja bekannt war. Mit diesem Erfolg im Rücken will die CDU nun aber mehr. Sie will auch die Gelder zurück, die Mauss über eine Anwaltskanzlei im Namen einer Tarnstiftung "Nolilane" überwies. Was für einen Tarnnamen gelte, das müsse auch für eine Tarnstiftung gelten. Anders sieht es die Bundestagsverwaltung: Sie erkennt einen Verstoß gegen § 25 Abs. 2 Nr. 6 Parteiengesetz.
Zuletzt bekam sie Rückendeckung vonm Staatsrechtler Prof. Dr. Ulrich Battis, der zu diesem Versuch der CDU gegenüber dem SWR findet: "Es wäre nicht falsch, es Unsinn zu nennen."
Zum 1. April: . In: Legal Tribune Online, 01.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34687 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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