Ist der Weltuntergang in einem atomaren Verteidigungskrieg zu rechtfertigen? 1960 widersprachen der Jurist Ernst-Wolfgang Böckenförde und der Philosoph Robert Spaemann dieser These. Sebastian Felz zeichnet die damalige Kontroverse nach.
Der Staatspräsident der Russischen Föderation kündigte im Februar 2022 nach der Invasion in die Ukraine an, die so genannten Abschreckungskräfte, also auch die russischen Atomwaffen, in Alarmbereitschaft zu versetzen. Damit wurde insbesondere Europa wieder bewusst, dass im Atomzeitalter der Weltuntergang nur einen Knopfdruck entfernt sein kann.
Alte Fragen stellen sich neu. Zum Beispiel die 1957 in dem Buch "Kernwaffen und auswärtige Politik" von Henry A. Kissinger erörterte Problematik, ob in der bipolaren Welt mit einem "Gleichgewicht des Schreckens" zwischen USA und UdSSR, durch Abschreckung und den höchstens lokalen Einsatz von taktischen Atomwaffen, ein Atomkrieg verhindert werden könnte. Die westliche Welt durchfuhr in den 1950er-Jahren der "Sputnik-Schock", als die UdSSR bekannt gab, erstmalig einen Satelliten auf eine Erdumlaufbahn geschossen zu haben. Schon seit 1949 besaß auch die Sowjetunion die Atombombe.
Kurz vor der Bundestagswahl 1957 wandten sich in der Bundesrepublik Deutschland Atomphysiker wie Otto Hahn, Werner Heisenberg oder Max Born in der Göttinger Erklärung gegen die atomare Aufrüstung der Bundeswehr, die Bundeskanzler Konrad Adenauer forderte. Adenauer mokierte sich, dass die Deutschen wohl lieber "rot als tot" sein wollten, gewann jedoch die Bundestagswahl. Die USA stationierten Mittelstreckenraketen mit Atomsprengköpfen in Westdeutschland.
Die Zeitschrift ZB – illustrierte Zeitschrift für den Bevölkerungsschutz informierte – als "Illustrierte mit optimistischem Grundzug" – über den Zivilschutz im atomaren Zeitalter. Einige Jahre später wurde an alle Bundesdeutschen eine Zivilschutzbroschüre mit dem sprechenden Titel "Jeder hat eine Chance" verteilt. Sie zeigte u. a. einen Mann, der sich, auf dem Boden liegend, mit einer Aktentasche schützt. SPD und Gewerkschaften riefen 1958 zur Bildung von "Aktionsausschüssen Kampf dem Atomtod" auf. Nicht nur im katholischen Münster gingen im Mai 1958 tausende Menschen gegen einen möglichen Atomkrieg auf die Straße. Unter einem Banner mit der Forderung "Für ein kernwaffenfreies Deutschland" sprach damals "Fräulein stud. phil. Ulrike Meinhof".
"Kampf dem Atomtod"
Ebenfalls in Münster forschten zu dieser Zeit der Jurist Ernst-Wolfgang Böckenförde und der Philosoph Robert Spaemann. Sie waren frisch promovierte Nachwuchswissenschaftler und gehörten – wie auch Martin Kriele, Hermann Lübbe oder Odo Marquard – dem "collegium philosophicum" um den Philosophen Joachim Ritter an.
In dem 1960 erschienenen Band "Atomare Kampfmittel und christliche Ethik" wandten sie sich gegen die These des katholischen Sozialethikers Gustav Gundlach, die Lehre des 1958 verstorbenen Papstes Pius XII rechtfertige es, in einem atomaren Verteidigungskrieg den Weltuntergang in Kauf zu nehmen.
Der Jesuit Gundlach interpretierte mehrere päpstliche Ansprachen, u. a. die Ansprachen vor dem sechsten Internationalen Kongress für Strafrecht 1953 dahingehend, dass "sogar für den Fall, wo nur noch eine Manifestation der Majestät Gottes und seiner Ordnung" als Ergebnis eines atomaren Verteidigungskrieges übrigbliebe, das Recht und die Pflicht zur Verteidigung höchster Güter denkbar wären: "Ja, wenn die Welt untergehen sollte dabei, dann wäre das auch kein Argument gegen unsere Argumentation".
Wert-Preis-Theorie: Weltuntergang als materieller Schaden
Böckenförde und Spaemann widersprachen der "Atomtheologie" Gundlachs vor dem Hintergrund der naturrechtlichen Kriegslehre. Die traditionelle Lehre vom "bellum iustum" kennt zunächst drei Vorbedingungen des "ius ad bellum", des Rechtes zum Krieg: "iusta causa", ein gerechter Grund für einen Krieg, "recta intentio", die einwandfreie Absicht beim Planen eines Krieges, und die "legitima auctoritas", die zur Kriegführung berechtigte Autorität. Das "ius in bello", das Recht im Krieg, verlangt, dass die Prinzipien der Unterscheidung zwischen Soldaten und Zivilisten und der Proportionalität zu beachten sind. Vor diesem Hintergrund argumentierten der Jurist und der Philosoph mit der Reichweite des Verteidigungsrechts gegen ungerechte Angriffe, sie gingen der Frage der Kontrollierbarkeit der angewendeten Mittel nach und stellten eine Güterabwägung im Hinblick auf die Folgen des Krieges an.
Gundlachs Argumentation ließe sich nach Auffassung der beiden Autoren auf einen "recht einfachen Gedankengang" zurückführen. Die Bedrohung durch einen sowjetischen Angriff sei eine Bedrohung des Glaubens und der elementarsten Forderungen menschlicher Freiheit, also der höchsten "Menschtumswerte". Jeder Wert habe seinen Preis, also fordern die höchsten Werte den höchsten Preis, das heißt den höchsten Einsatz – ja in den Worten Gundlachs sogar den "ungeheuren Einsatz" zu ihrer Verteidigung. Dabei würden, so die beiden Autoren, diese Werte gleich platonischen Ideen als abstrakte und absolute Werte gesetzt. Im Verhältnis zu absolut gesetzten Werten erscheine das menschliche Leben als materieller Wert ebenso wie der Weltuntergang nur als materieller Schaden.
Eine Abwägung fände bei Gundlach nur dahingehend statt, ob und inwieweit bestimmte Güter an sich verteidigungswert seien. Es werde eine Wert-Preis-Relation zwischen der Werthöhe der bedrohten Güter und der Intensität der erlaubten bzw. geforderten Verteidigung festgestellt. Dieses Denken sei ökonomisch sowie werteplatonisch und habe mit dem christlichen Naturrecht nichts zu tun.
Lehre vom gerechten Krieg
Im Rückgriff auf die spanischen Spätscholastiker, insbesondere Francisco Suárez, fassten Böckenförde und Spaemann die Bedingungen für einen gerechten Krieg nach der naturrechtlichen Lehre zusammen: Eine staatliche Autorität müsse den Krieg erklären und führen – und zwar zur Verteidigung gegen einen unberechtigten Angriff auf lebenswichtige Güter. Zudem müssten alle Möglichkeiten einer friedlichen Beilegung des Konfliktes erschöpft sein. Durch die Kriegsführung dürften nicht erheblich höhere Güter aufs Spiel gesetzt werden als die, die verteidigt werden sollen. Es müsste eine Chance geben, den Krieg zu gewinnen.
Außerdem müsse die Kriegsführung dem Natur- und Völkerrecht entsprechen. Die Wahl der Mittel müsse angemessen sein. Wichtig sei auch die Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilisten. Die eingesetzten Mittel dürften nicht mehr Leid schaffen als für den Zweck der Verteidigung erforderlich.
Böckenförde und Spaemann warfen Gundlach vor, von diesen Kriterien nur die "lebenswichtigen" Güter und die "Güterabwägung" betrachtet zu haben. Diese Betrachtungsweise habe die Frage nach dem Zweck des Krieges durch den Gedanken eines absoluten Verteidigungsrechts ersetzt und das Prinzip der Güterabwägung in eine Wert-Preis-Relation umgedeutet. Gundlach betrachte den Atomkrieg als Mittel zur Wiederherstellung einer gestörten Friedens- bzw. Rechtsordnung.
Die beiden Autoren wehrten sich insbesondere gegen die absolute Objektivierung und Instrumentalisierung aller Unbeteiligten, deren Tötung und unnötiges Leiden von einem zweckhaft-funktionalen Denken der Verteidigung höchster Werte überhaupt nicht bedacht werde. Die Grundannahme Gundlachs, dass die Verteidigung des Glaubens und der Freiheit bis hin zum Weltuntergang möglich sein müsse, weil andernfalls die von Gott erschaffene Welt mangelhaft sei, ähnele "heidnischer Kosmologie". Solches Denken habe aber wenig mit dem christlichen Geschichtsverständnis zu tun, welches auf die Wiederkehr Gottes vertraue. Das unfreiwillige Martyrium der Menschheit für absolutierte Werte pervertierte die Einheit von Leib und Seele im christlichen Menschenbild.
Der atombombenabwerfende Gott
Schließlich unterstrichen Böckenförde und Spaemann, dass der Einsatz von Atombomben unsittlich sei, weil ihre Auswirkungen nicht kontrollierbar seien. "Kontrollierbarkeit" bedeute in diesem Zusammenhang nicht, dass es um technisch-abstrakte Berechenbarkeiten gehe, wie die Frage, in welchem Umkreis alles Leben zerstört werde und welche Distanzen radioaktiver Staub überwinden könne.
Atombomben könnten nicht im Sinne der Voraussetzungen eines "gerechten Krieges" dahingehend kontrolliert werden, dass sich die Wirkungen in den Grenzen der Erfordernisse der Verteidigung halten und nicht unterschiedslos Kombattanten und Zivilisten getötet würden. Solche Kampfmittel seien von ihrer konstruktiven-konzeptionellen Anlage auf unzulässige Zerstörungswirkungen gerichtet und damit "in sich unsittlich".
Nur kopfschüttelnd konnten der Jurist und der Philosoph die Argumentation des Theologen zur Kenntnis nehmen. Er wertete die Kausalabläufe der Kettenreaktion in einer Atombombe nur als Gesetzmäßigkeiten der Natur. Er stufte deren Ingangsetzung nicht als Verstoß gegen die Sittenordnung ein, da andernfalls, wenn die Atombombe in sich bzw. ihre Anwendung unsittlich sei, "selbst Gott der Herr nicht von der Atombombe […] Gebrauch machten könnte". Diese theologische Argumentation eines "atombombenabwerfenden Gottes" sei so unhaltbar, dass man sich fragen müsse, "wie [..] aus der Feder eines Theologen überhaupt" eine solche Argumentation fließen könne.
Die Protagonisten dieser Kontroverse sollten wenige Jahre später, im Herbst 1962, die krisenhafte Zuspitzung des Kalten Krieges in der so genannten Kuba-Krise erleben. Danach begannen umfangreiche Abrüstungsbemühungen. Zuletzt setzte sich die Initiative "global zero" für eine atomwaffenfreie Welt im Jahr 2045 ein. 2009 unterstützte der damalige amerikanische Präsident in seiner Prager Rede diese Vision. Kritiker sehen gerade in nuklearer Abschreckung und im Tabu der Nutzung der Atombombe die friedenserhaltende Wirkung. Das Problem von nuklearer Abschreckung und der dahinterstehenden Drohung mit dem Einsatz der Atombombe bleibt weiterhin unaufgelöst – nicht nur in den christlichen Positionen zum Atomkrieg. In der aktuellen amerikanischen Verteidigungsstrategie heißt es in dieser Logik folgerichtig: "The surest way to prevent war is to be prepared to win one."
Der Autor Dr. Sebastian Felz ist Referent in einem Bundesministerium (Bonn) und Vorstandsmitglied des Vereins Forum Justizgeschichte und dankt John Philipp Thurn für seine Hinweise.
Kontroverse um den Atomkrieg Ende der 1950er Jahre: . In: Legal Tribune Online, 16.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48169 (abgerufen am: 24.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag