Zum Verhältnis Kirche – Staat: Wie entschied die Rechtsprechung über die Unterlassungsklage gegen das regelmäßige, stündliche Läuten einer Kirchturmglocke?
vorherige Frage nächste FrageLeider falsch. Zwar darf eine Kirche kraft ihres verfassungsrechtlich garantierten kirchlichen Selbstbestimmungsrechts regeln ob, wann und wie sie zu kultischen Zwecken läuten möchte. Da dies jedoch mit Geräuschimmissionen einhergeht, die zu schädlichen Umwelteinwirkungen führen und Rechtspositionen Dritter tangieren können, darf und muss der Staat auch dem kultischen Läuten Schranken setzen (BVerwG, Urt. v. 7.10.1983, Az. 7 C 44/81 sowie VG Kassel, Urt. v. 25.11.2004, Az. 7 E 1173/02).
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