Zum Verhältnis Kirche – Staat: Wie entschied die Rechtsprechung über die Unterlassungsklage gegen das regelmäßige, stündliche Läuten einer Kirchturmglocke?
vorherige Frage nächste FrageNein, das Stundenschlagen ist kein liturgisches Läuten. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat es zudem seine Funktion als Zeitansage nahezu eingebüßt. Daher ist das nichtsakrale Geläut nicht mehr dem Bereich kirchlicher Tätigkeit zuzurechnen, in dem die allgemeinen Gesetze nur eingeschränkt gelten würden (BVerwG, Urt. v. 7.10.1983, Az. 7 C 44/81 sowie VG Kassel, Urt. v. 25.11.2004, Az. 7 E 1173/02).
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