Hat man als Arbeitnehmer an Rosenmontag "karnevalsfrei"?
vorherige Frage nächste FrageSehr gut! Hat der Arbeitgeber in drei aufeinanderfolgenden Jahren freiwillig und vorbehaltlos bezahlten oder unbezahlten Urlaub an Karneval gewährt, kann er diesen nicht einfach wieder streichen. Nur wenn die geschenkten Urlaubstage für die kommenden Jahre ausdrücklich unter Vorbehalt gewährt wurden, kann der Arbeitgeber die Urlaubstage durch eine "Angleichung der Betriebsvereinbarung" neu regeln und den Rosenmontag wieder zum normalen Arbeitstag machen (LAG Köln, Beschl. v. 17.02.2006, Az. 6 Ta 76/06).
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