Was ist kein Rechtsfertigungsgrund?
vorherige Frage nächste FrageOh doch, das politische Widerstandsrecht aus Art. 20 IV GG ist tatsächlich ein Rechtfertigungsgrund. Es besagt, dass alle Deutschen ein Widerstandsrechts gegen jeden haben, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, falls andere Abhilfe nicht möglich ist.
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