Was ist kein Rechtsfertigungsgrund?
vorherige Frage nächste FrageDas stimmt. In der Vergangenheit galt das Züchtigungsrecht zum Teil als gewohnheitsrechtliche Erziehungsmaßregel. Das ist inzwischen überholt und wird überwiegend abgelehnt. Schauen Sie sich hierzu § 1631 Abs. 2 BGB an!
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