Wahrscheinlich ist es schon länger her, dass Sie in der Strafrecht AT-Vorlesung saßen: Also, Hand aufs Herz: Was wissen Sie noch über die Rechtsfertigungsgründe im Strafrecht? Über Notwehr, Notstand, Einwilligung & Co.? Welches Rechtsgut darf man nicht nach § 34 StGB abwägen? Was gilt für die Wahrnehmung berechtigter Interessen? Und wie ist es eigentlich um die Entschuldigungsgründe bestellt?
Welche dieser Aussagen über Rechtfertigungsgründe trifft zu?
nächste FrageAber sicher gibt es die! Beispielsweise die rechtfertigende Einwilligung oder die Pflichtenkollision.
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