Wahrscheinlich ist es schon länger her, dass Sie in der Strafrecht AT-Vorlesung saßen: Also, Hand aufs Herz: Was wissen Sie noch über die Rechtsfertigungsgründe im Strafrecht? Über Notwehr, Notstand, Einwilligung & Co.? Welches Rechtsgut darf man nicht nach § 34 StGB abwägen? Was gilt für die Wahrnehmung berechtigter Interessen? Und wie ist es eigentlich um die Entschuldigungsgründe bestellt?
Welche dieser Aussagen über Rechtfertigungsgründe trifft zu?
nächste FrageNein, das tut sie nicht, sondern die Tatbestandsmäßigkeit indiziert die Rechtswidrigkeit. Von der Rechtswidrigkeit einer Tat lässt sich aber nicht auf die Schuldhaftigkeit schließen.
Nächste Frage oder andere Antwort wählen
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.