Rentenversicherung von SyndikusanwältenKein Moratorium für Arbeitgeber bei der Ummeldung
Die "Vertrauensschutzregelung", mit der die DRV die BSG-Urteile umsetzen will, ließ für Syndikusanwälte viele Fragen offen. Noch mehr wurden es, als das BMJV seine Eckpunkte vorlegte. Aus Sicht der Rentenversicherung ändern die aber nichts: Bei der Ummeldefrist soll es bleiben, Alt-Bescheide sollen nicht mehr gelten. Nur Fortgeltungsanträge hält die Behörde für möglich, berichtet Martin W. Huff.
von Martin W. Huff