BVerfG zu Ex-RechtsanwältinMit Wieder-Zulassung auch wieder Fachanwältin
Wer Fachanwalt ist, muss sich jährlich fortbilden, um seinen Titel behalten zu dürfen. Was aber, wenn er seine Zulassung vorübergehend abgibt? Das BVerfG entschied, dass, wer sich theoretisch fortgebildet hat, dann auch den Fachanwaltstitel wieder führen darf. Das Argument: Praxiserfahrung hätten schließlich auch andere Fachanwälte nicht. Berechtigte Kritik, meint Martin W. Huff.
von Martin W. Huff