Anwaltliches BerufsrechtKein sittenwidrig niedriger Lohn für junge Anwälte
Auch junge Rechtsanwälte haben Anspruch auf angemessene Bezahlung. Wenn ein Anwalt einen jungen Kollegen als "Trainee" sucht und ihm ein Gehalt anbietet, das "ein wenig über dem Referendargehalt liegt", dann will er ein sittenwidrig niedriges Gehalt zahlen. Schon das Angebot verstößt gegen anwaltliches Berufsrecht, stellt jetzt der BGH klar.
von Martin W. Huff