BGH zu anwaltlichem InsolvenzverwalterWer als Anwalt auftritt, muss auch so handeln
Anwälte müssen ihre Schreiben an den Anwalt der Gegenseite richten, sofern es einen gibt. Das gilt auch, wenn sie gar nicht als Anwalt handeln, aber dennoch ihren Briefbogen verwenden. Martin W. Huff stellt die Entscheidung des BGH vor.
von Martin W. Huff