Die vom Land NRW festgelegte Mindestgröße von 1,63 Metern als Einstellungsvoraussetzung für den Polizeivollzugsdienst ist rechtens. Das OVG NRW bestätigte das Urteil des VG Düsseldorf. Geklagt hatten drei Frauen, die 161,5 cm, 162 cm und 162,2 cm…
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