Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) ist Teil der Verfassungsgerichtsbarkeit, an deren Spitze das Bundesverfassungsgericht als höchstes Gericht und Wächter über das Grundgesetz steht. In den nachfolgenden Bundesländern gibt es Verfassungsgerichtshöfe, die in anderen Bundesländern auch Landesverfassungsgericht, Verfassungsgericht oder Staatsgerichtshof genannt werden, jedoch mit denselben Kompetenzen ausgestattet sind:
Rechtliche Grundlagen für die Zuständigkeiten eines Verfassungsgerichtshofs sind die jeweilige Landesverfassung, das Verfassungsgerichtsgesetz (VerfGG) des Bundeslandes und die Geschäftsordnung des jeweiligen Verfassungsgerichtshofs. Verfahren vor den Verfassungsgerichtshöfen sind unter anderem:
Die Funktion des Verfassungsgerichtshofs auf Länderebene entspricht der des Bundesverfassungsgerichts auf Bundesebene. Als solches ist es in der Hauptsache der Hüter der Landesverfassung. Dementsprechend untersteht der Verfassungsgerichtshof keinem Ministerium, sondern ist sachlich und persönlich gegenüber anderen Verfassungsorganen unabhängig. Seine Entscheidungen sind für alle Organe auf Landesebene rechtlich bindend. Das gilt für Gerichte und Behörden des jeweiligen Bundeslands einschließlich der Landesregierung.
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