Der Bundesfinanzhof in München wurde durch das Gesetz über den Bundesfinanzhof vom 25. Juni 1950 (BGBl I S. 257) errichtet. Er führt die Tradition des Reichfinanzhofs fort.
Er ist als oberster Gerichtshof des Bundes auf dem Gebiete der Finanzgerichtsordnung (FGO) vom 6. Oktober 1965 (BGBl I S. 1477) zuständig für die Entscheidung über das Rechtsmittel
der Revision gegen Urteile des Finanzgerichts und gegen Entscheidungen, die Urteilen des Finanzgerichts gleichstehen,
der Beschwerde gegen andere Entscheidungen des Finanzgerichts, des Vorsitzenden oder des Berichterstatters.
Beim Bundesfinanzhof bestehen elf Senate.
Der Bundesfinanzhof gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz. Er setzt sich aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, neun Vorsitzenden Richterinnen/Richtern und 49 Richterinnen/Richtern zusammen.
Veröffentlichungen:
Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs-Verlag: Wilhelm Stollfuß Verlag, Bonn
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seinen Sitz in München und gehört neben dem Bundesgerichtshof, dem Bundesarbeitsgericht, dem Bundessozialgericht und dem Bundesverwaltungsgericht zu den fünf obersten Gerichtshöfen in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Bundesfinanzhof hat seine Wurzeln im Reichskammergericht, das seit Ende des 15. Jahrhunderts die allgemeine Reichssteuer betreffende Finanzstreitigkeiten schlichtete. Der in der Mitte des 19. Jahrhunderts aufkommende Gedanke nach einer eigenständigen Steuergerichtsbarkeit wurde erstmals in Baden umgesetzt. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden dann in fast allen deutschen Ländern Verwaltungsgerichte geschaffen, die auch für Streitigkeiten auf dem Gebiet der Steuern zuständig waren.
Der Bundesfinanzhof in München, Bild: Oliver Raupach, CC-BY-SA-2.5
Der Erste Weltkrieg verlangte zu seiner Finanzierung nach höheren Steuereinnahmen mit der Folge, dass Umsatzsteuer und eine allgemeine direkte Steuer eingeführt wurden. Um juristisch eine einheitliche Handhabung der Reichssteuergesetze zu sichern, bedurfte es eines obersten Gerichtshofs. Durch das Gesetz vom 26. Juli 1918 wurde der Reichsfinanzhof rechtlich legitimiert. In seinen Kompetenzbereich fielen auch Verhandlungen über den Wehrbetrag, Besitz- und Verkehrssteuern, Erbschaft- und die Kohlensteuer sowie Kriegsabgaben. In der Zeit zwischen 1933 und 1945 wurde der Reichsfinanzhof in seinen Kompetenzen massiv eingeschränkt, bis er schließlich nur noch als Gehilfe des Reichsministers der Finanzen auftrat. Die Ära des Reichsfinanzhofs endet mit der Kapitulation am 8. Mai 1945.
Der Freistaat Bayern knüpfte an die Tradition des Reichsfinanzhofs an und führte ihn als obersten Finanzgerichtshof fort. Ab 1947 wurde er zum obersten Steuergericht für die gesamte amerikanische Besatzungszone, während es in der französischen und britischen Zone nichts Vergleichbares gab. Erst mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland entstanden die rechtlichen Voraussetzungen für ein bundesweit zuständiges oberstes Finanzgericht. Am 1. Oktober 1950 nahm der Bundesfinanzhof seine Arbeit auf. Der Standort München blieb und der Bundesfinanzhof überstand auch die Umstrukturierung nach dem Beitritt der neuen Bundesländer.
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