Bundesfinanzhof (BFH)

Adresse und Kontaktdaten:

Bundesfinanzhof (BFH)
Ismaninger Str. 109
81675 München

Tel.: (0 89) 92 31-0
Fax: (0 89) 92 31-2 01
bundesfinanzhof@bfh.bund.de
https://www.bundesfinanzhof.de/

Bundesfinanzhof (BFH) - Aktuelle Nachrichten, Urteile und Beschlüsse

Staatsrechtliche Grundlage und Aufgabenkreis:

Der Bundesfinanzhof in München wurde durch das Gesetz über den Bundesfinanzhof vom 25. Juni 1950 (BGBl I S. 257) errichtet. Er führt die Tradition des Reichfinanzhofs fort.

Er ist als oberster Gerichtshof des Bundes auf dem Gebiete der Finanzgerichtsordnung (FGO) vom 6. Oktober 1965 (BGBl I S. 1477) zuständig für die Entscheidung über das Rechtsmittel

  • der Revision gegen Urteile des Finanzgerichts und gegen Entscheidungen, die Urteilen des Finanzgerichts gleichstehen,

  • der Beschwerde gegen andere Entscheidungen des Finanzgerichts, des Vorsitzenden oder des Berichterstatters.

Beim Bundesfinanzhof bestehen elf Senate.

Der Bundesfinanzhof gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz. Er setzt sich aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, neun Vorsitzenden Richterinnen/Richtern und 49 Richterinnen/Richtern zusammen.

Veröffentlichungen:

Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs-Verlag: Wilhelm Stollfuß Verlag, Bonn

Geschichte des Bundesfinanzhofs (BFH)

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seinen Sitz in München und gehört neben dem Bundesgerichtshof, dem Bundesarbeitsgericht, dem Bundessozialgericht und dem Bundesverwaltungsgericht zu den fünf obersten Gerichtshöfen in der Bundesrepublik Deutschland.

Der Bundesfinanzhof hat seine Wurzeln im Reichskammergericht, das seit Ende des 15. Jahrhunderts die allgemeine Reichssteuer betreffende Finanzstreitigkeiten schlichtete. Der in der Mitte des 19. Jahrhunderts aufkommende Gedanke nach einer eigenständigen Steuergerichtsbarkeit wurde erstmals in Baden umgesetzt. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden dann in fast allen deutschen Ländern Verwaltungsgerichte geschaffen, die auch für Streitigkeiten auf dem Gebiet der Steuern zuständig waren.

Bundesfinanzhof in München

Der Bundesfinanzhof in München, Bild: Oliver Raupach, CC-BY-SA-2.5

Der Bundesfinanzhof und sein Vorläufer – der Reichsfinanzhof

Der Erste Weltkrieg verlangte zu seiner Finanzierung nach höheren Steuereinnahmen mit der Folge, dass Umsatzsteuer und eine allgemeine direkte Steuer eingeführt wurden. Um juristisch eine einheitliche Handhabung der Reichssteuergesetze zu sichern, bedurfte es eines obersten Gerichtshofs. Durch das Gesetz vom 26. Juli 1918 wurde der Reichsfinanzhof rechtlich legitimiert. In seinen Kompetenzbereich fielen auch Verhandlungen über den Wehrbetrag, Besitz- und Verkehrssteuern, Erbschaft- und die Kohlensteuer sowie Kriegsabgaben. In der Zeit zwischen 1933 und 1945 wurde der Reichsfinanzhof in seinen Kompetenzen massiv eingeschränkt, bis er schließlich nur noch als Gehilfe des Reichsministers der Finanzen auftrat. Die Ära des Reichsfinanzhofs endet mit der Kapitulation am 8. Mai 1945.

Vom obersten Finanzgerichtshof zum Bundesfinanzhof

Der Freistaat Bayern knüpfte an die Tradition des Reichsfinanzhofs an und führte ihn als obersten Finanzgerichtshof fort. Ab 1947 wurde er zum obersten Steuergericht für die gesamte amerikanische Besatzungszone, während es in der französischen und britischen Zone nichts Vergleichbares gab. Erst mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland entstanden die rechtlichen Voraussetzungen für ein bundesweit zuständiges oberstes Finanzgericht. Am 1. Oktober 1950 nahm der Bundesfinanzhof seine Arbeit auf. Der Standort München blieb und der Bundesfinanzhof überstand auch die Umstrukturierung nach dem Beitritt der neuen Bundesländer.

Organisation

  • Rechtsprechung
    • I. Senat Körperschaftsteuer, Außensteuerrecht, Doppelbesteuerung
      Vorsitzender Richter: Dr. Peter Brandis
    • II. Senat Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer
      Vorsitzende Richterin: Prof. Dr. Franceska Werth
    • III. Senat Einzelgewerbetreibende, Kindergeld, Investitionszulagen
      Vorsitzender Richter: Rainer Wendl
    • IV. Senat Personengesellschaften, Kraftfahrzeugsteuer
      Vorsitzende Richterin: Dr. Ulrike Banniza
    • V. Senat Umsatzsteuer, Körperschaft- und Gewerbesteuer (Steuerbefreiungen)
      Vorsitzender Richter: Dr. Christoph Wäger
    • VI. Senat Lohnsteuer, außergewöhnliche Belastungen, Land- und Forstwirtschaft
      Vorsitzender Richter: Meinhard Wittwer , Vizepräsident des BFH
    • VII. Senat Zölle- und Verbrauchsteuern, Marktordnung, Steuerberatungsrecht, allgemeines Abgabenrecht
      Vorsitzender Richter: Prof. Dr. Harald Jatzke
    • VIII. Senat Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Kapitaleinkünfte
      Vorsitzende Richterin: Prof. Dr. Monika Jachmann-Michel
    • IX. Senat Vermietung und Verpachtung, private Veräußerungsgeschäfte
      Vorsitzender Richter: Dr. Hans-Josef Thesling , Präsident des BFH
    • X. Senat Einzelgewerbetreibende, Sonderausgaben, Alterseinkünfte und -vorsorge
      Vorsitzende Richterin: Roberta Hübner
    • XI. Senat Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer
      Vorsitzender Richter: Dr. Ulrich Schallmoser
    • Großer Senat
      Vorsitzender Richter: Dr. Hans-Josef Thesling , Präsident des BFH
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