Amtsgericht Hannover

Adresse und Kontaktdaten:

Amtsgericht Hannover
Volgersweg 1
30175 Hannover

Tel.: (05 11) 3 47-0
Fax: (05 11) 3 47-27 23
agh-poststelle@justiz.niedersachsen.de
http://www.amtsgericht-hannover.de

Amtsgericht Hannover - Aktuelle Nachrichten, Urteile und Beschlüsse

Landgerichtsbezirk: Hannover

Amtsgerichtsbezirk: Landeshauptstadt Hannover; Region Hannover: Gemeinden Hemmingen, Laatzen, Langenhagen und Seelze

Besondere Zuständigkeiten:

Urheberrechtsstreitigkeiten: für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle

Wiederaufnahmeverfahren in Erbgesundheitssachen: für die Bezirke aller Amtsgerichte des Landes Niedersachsen

Insolvenzverfahren: für die Amtsgerichtsbezirke Burgwedel, Hannover und Neustadt am Rübenberge

Führung des Handels-, des Genossenschafts- und des Vereinsregisters für die Amtsgerichtsbezirke Burgwedel, Hameln, Hannover, Neustadt am Rübenberge, Springe und Wennigsen (Deister)

Führung des Partnerschaftsregisters für alle Amtsgerichtsbezirke in Niedersachsen

Amtsgericht Hannover

Amtsgericht Hannover - Hintergrundinfos

Das Amtsgericht Hannover ist als erstinstanzliches Gericht Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit, zu der alle Gerichte gehören, die für Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Strafrechts und des Zivilrechts zuständig sind. In zweiter Instanz ist das Landgericht Hannover dem Amtsgericht Hannover übergeordnet, das wiederum dem Oberlandesgericht Celle untersteht. Oberste Instanz innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Amtsgericht Hannover

Amtsgericht Hannover an der Adresse Volgersweg

Das Amtsgericht Hannover und seine örtliche und sachliche Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist das Amtsgericht Hannover neben der Landeshauptstadt auch für die Städte Laatzen, Seelze, Hemmingen und Langenhagen. Seine Zuständigkeit ist im Zivilverfahren unter anderem abhängig von der Höhe des jeweiligen Streitwertes. Liegt dieser unter 5.000 Euro, unterliegt das Verfahren dem Amtsgericht Hannover. Ist der Streitwert höher, wird der Rechtsstreit vor dem Landgericht Hannover verhandelt.

Grundsätzlich und unabhängig von der Höhe des Streitwertes ist das Amtsgericht zuständig für Urteile im Bereich des Mietrechts. Das gilt gleichermaßen für Familiensachen, beispielsweise wenn es um Scheidungen, um Sorgerechts- und Kindschaftsstreitigkeiten sowie um Hausratverfahren geht.

Ebenfalls in den Kompetenzbereich des Amtsgerichts Hannover gehören Strafsachen sowie Verfahren im Bereich der Ordnungswidrigkeiten. Allerdings gibt es auch hier eine Grenze. So darf die zu erwartende Höchststrafe vier Jahre nicht übersteigen. Wird eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren als Urteil erwartet, ist das Landgericht Hannover zuständig.

Das Amtsgericht Hannover und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Bei Verfahren im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit stehen dem Amtsgericht Hannover nicht zwangsläufig streitende Parteien gegenüber. Vielmehr handelt es sich meistens um Verfahren, die der vorsorgenden Rechtspflege dienen. Dazu gehören beispielsweise die Erteilung eines Erbscheins, eine Eintragung ins Grundbuch oder die Einrichtung einer Betreuung. Dementsprechend sind hier die Aufgaben weit gefasst, die Wohnungseigentumssachen, Betreuungs- und Vormundschaftssachen oder auch Verfahren über einen Nachlass oder im Bereich der Landwirtschaft beinhalten können. Außerdem führt das Amtsgericht Hannover das Handelsregister.

Amtsgerichte in Deutschland - Zuständigkeit, Stellung, Besonderheiten

Zuständigkeiten der Amtsgerichte

Die deutschen Amtsgerichte zählen zu der sog. ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das heißt, dass sie gleichermaßen für Fälle des Straf- und des Privatrechts zuständig sind. So wenden sich beispielsweise Gläubiger, die offene Forderungen an Schuldner haben, an das Amtsgericht, um das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Auch bei Mietstreitigkeiten, in Nachlassfällen, Vollstreckungsangelegenheiten sowie in Fällen des Familienrechts wird das Amtsgericht tätig. Voraussetzung ist jedoch, dass sich der Streitwert unter der Grenze von 5.000 Euro bewegt.

In Strafsachen besteht ebenfalls eine Grenze, bis zu derer das Amtsgericht zuständig ist: nur bis zu einem möglichen Freiheitsentzug von weniger als 4 Jahren ist zuständig, darüber hinaus nicht. Wird eine drohende Sicherheitsverwahrung oder aber die Einweisung in eine psychiatrische Klinik als Option erkennbar, verliert das Amtsgericht ebenfalls seine Zuständigkeit.

Stellung der Amtsgerichte

Ein Amtsgericht ist grundsätzlich als Gericht erster Instanz zu betrachten. Ihm übergeordnet folgen das Landesgericht, das Oberlandesgericht sowie letztlich der Bundesgerichtshof. Diese Instanzen werden durchlaufen, sobald eine Partei nach einem durch das Amtsgericht gesprochenen Urteil in Revision geht. Das bedeutet, dass das nächsthöhere Gericht zur erneuten Überprüfung des Urteils erster Instanz auffordert. Welches der übergeordneten Gerichte dann zuständig ist, hängt maßgeblich auch vom Gegenstand des Rechtsstreits ab.

Besonderheiten der Amtsgerichte

Das Amtsgericht ist neben Rechtsstreitigkeiten auch das jeweils für die entsprechende Gegend zuständige Registergericht. Das heißt, dass hier sowohl das Handelsregister geführt wird, als auch, dass das Genossenschaftsregister sowie das Vereins- und Güterregister hier geführt werden. Zudem zählt auch das Grundbuchamt zu dem jeweiligen Amtsgericht vor Ort, einzige Ausnahme ist hier das Bundesland Baden-Württemberg. Auskünfte aus dem Insolvenzregister sind für alle Bürgerinnen und Bürger online einsehbar.

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen