Rechtsanwälte wissen mehr als Richter
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Wiesbaden kam es zum Streit, nachdem in dem Gebäude ein "Erotik-Fachmarkt" eröffnet hatte.
Die anderen Eigentümer behaupteten, dass die Anlage dadurch ein "negatives Image" bekomme, was zu Wertminderungen führe. Zudem sahen sie die Gefahr, dass "in Anbetracht der Nutzung Prostituierte in Wohnungen einziehen könnten."
Irrelevant, meinte das Amtsgericht Wiesbaden (Beschl. v. 20.07.1995, Az. 44a UR II 103/94). Das sind bloße Befürchtungen, "die einer sinnvollen Beweiserhebung und Beweiswürdigung (…) nicht zugänglich sind."
Eine Nutzungsuntersagung käme nur in Betracht, wenn das Geschäft als "deplatzierter Fremdkörper erschiene". Das aber verneinte das Gericht nach Inaugenscheinnahme des Erotik-Fachmarkts. Bestätigt sah es sich durch "im Wege des Freibeweises durchgeführte Befragungen von Personen aus dem Kollegen- und Bekanntenkreis, die den Bereich B-Ring regelmäßig befahren. Ausnahmslos bestand hier Unkenntnis darüber, daß im Hause B-Ring 44 im Parterre ein Erotik-Fachgeschäft betrieben wird."
Da hätte das Gericht wohl besser auch ein paar Rechtsanwälte befragt. Denn wie die Betreiberin des Ladens im Prozess hervorhob, gehören einige davon zu ihren Kunden.
(Bild: fotolia.com - Brad Pict)