Hüllenloses Sonnenbad
Richtig gekracht hatte es zwischen Vermietern und Mietern in einem vom Amtsgericht Merzig entschiedenen Fall (Urt. v. 05.08.2005, Az. 23 C 1282/04). Und das ausgerechnet in einem Haus, in dem alle unter einem Dach wohnten.
Die Vermieter störten sich u.a. daran, dass sich die Mieterin "nackt im Garten sonne und räkele". Das sorge bei Nachbarn und der Dorfgemeinschaft für Gesprächsstoff.
Und wenn schon, meinte das Merziger Gericht. "Es ist die freie Entscheidung" der Mieterin, "ob und wie sie sich sonnen will". Der Hausfrieden werde dadurch nicht gestört.
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