Tödliches Sexspielzeug
Dass sich manche Frau nach ein paar Jahren Ehe einen Totschläger wünscht, klingt durchaus glaubhaft. Dass sie ihn zur sexuellen Befriedigung benutzen will allerdings weniger.
Das sah auch der Bundesgerichtshof so (Beschl. v. 04.02.2015, Az. 2 StR 414/14). Bei dem Angeklagten war bei einer Hausdurchsuchung eine solche Waffe gefunden worden. Seine Einlassung, "es habe sich um ein von ihm und seiner Ehefrau genutztes Sexspielzeug gehandelt", hat das Landgericht "rechtsfehlerfrei für widerlegt erachtet", so die obersten Bundesrichter.
Dass bei dem Täter auch Sprengstoff, halbautomatische Kurzwaffen und Munition gefunden wurden, machte seine Behauptung sicherlich nicht glaubhafter.
(Bild: fotolia.com - toomler)