Bordellbesuch und Pornos auf Staatskosten
Was tun, wenn die Frau in Thailand wohnt, man(n) "unter sexuellen Entzugserscheinungen" leidet, "seine Ehe aber nicht gefährden" will? Vor dieser Frage stand ein erwerbsloser Kfz-Mechaniker in einem vom Verwaltungsgericht Ansbach entschiedenen Fall (Urt. v. 05.03.2004, Az. AN 4 K 04.00052).
Er forderte, dass ihm die Behörden "monatlich vier Besuche im Freudenhaus zur Wiederherstellung seines psychischen und seelischen Gleichgewichts (…) bewilligen". Darüber hinaus wollte er "für seine erhöhten Sexualbedürfnisse die Übernahme der Kosten für die Videothek bzw. der Leihgebühren von Pornofilmen von mindestens acht Stück pro Monat (…) sowie die Kosten für das Happy Weekend Magazin". Außerdem brauche er Geld für "Kondome und Zewa-Wichsboxen für das Betrachten der Filme".
Nix gibt’s, meinte das Verwaltungsgericht. Bei dem geltend gemachten Bedarf handelt es sich um Kosten der allgemeinen Lebensführung, die durch die gewährten Regelsatzleistungen abgegolten sind.
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