Eklige Porno-Mail
E-Mails mit mehr oder minder lustigen Anhängen werden häufig zwischen Kollegen ausgetauscht. Gravierende Folgen hatte das in einem vom Verwaltungsgericht Düsseldorf entschiedenen Fall (Urt. v. 02.11.2010, Az. 23 K 5235/07).
Hier leitete ein Polizist seinem Untergebenen eine Mail mit dem Betreff "WG: Highlight zum Wochenende!!" mit einer PowerPoint-Präsentation im Anhang weiter. Diese enthielt neben einigen Textteilen und dem Bild einer unbekleideten Frau auch die "Abbildung des Unterleibs einer weiblichen Person mit eitrigen, blutigen Wunden".
Der Empfänger der Mail behauptete vor Gericht, dass er beim Anblick der Bilder einen Dienstunfall erlitten habe. Er sei durch das Foto mit dem erkrankten Geschlechtsteil "nachhaltig traumatisiert worden und habe Zwangsvorstellungen entwickelt".
Und nicht nur das. Seine Gedanken hätten anschließend "um die Frage gekreist, ob bei seiner Ehefrau ähnliche Symptome vorliegen könnten, was ihn in seinem Sexualleben derart gestört habe, dass es letztlich (…) zur Ehescheidung gekommen sei".
Das Gericht gab dem Beamten Recht. Das Anschauen des Bildes sei ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung bzw. infolge des Dienstes eingetreten ist. Damit liege gemäß § 31 Abs. 1 S. 1 BeamtVG ein Dienstunfall vor.
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