Sado-Maso-Mama
Nur 500 Meter voneinander entfernt lebte ein geschiedenes Ehepaar, und doch trennten sie Welten – auch bei der Kindererziehung.
Beide wollten das alleinige Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Sie warf ihm vor, zu saufen, er hatte die Befürchtung, dass die sado-masochistischen Neigungen seiner Ex das Kindeswohl gefährden könnten. Belegen konnte er ihre sexuellen Vorlieben mit ca. 3.500 einschlägigen Fotos.
In den Besitz der Bilder kam er durch einen Einbruch. Seine ehemalige Frau hatte ihm nach der Trennung von einem neuen Freund von den pikanten Aufnahmen erzählt. Er stieg daraufhin in die Wohnung ihres ehemaligen Liebhabers ein und entwendete dessen Computer. Nachdem er die Fotos auf CDs gebrannt hatte, vernichtete er das Gerät.
Das daraufhin eingeleitete Strafverfahren verlief für den Vater glimpflich. Es wurde von der Staatsanwaltschaft Bochum gegen Zahlung einer Geldbuße von 350 Euro eingestellt (Az. 2 JS 338/02).
Das OLG Hamm konnte er mit den Bildern aber nicht dazu bringen, ihm das alleinige Sorgerecht zu übertragen (Beschl. v. 01.02.2006, Az. 10 UF 147/04). Denn die "sexuelle Ausrichtung eines Elternteils ist grundsätzlich seine Privatsache, es sei denn sie hat negative Auswirkungen auf das Kind". Letzteres konnte das Gericht im vorliegenden Fall nicht feststellen.
(Bild: fotolia - c _Knut_Wiarda)