Sex gehört nicht zur Ehe – zumindest nicht zwingend
Ist sie aus einer intakten Ehe ausgebrochen oder nicht? Diese Frage hatte das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken zu entscheiden (Urt. v. 07.11.2008, Az. 2 UF 102/08).
Das Ehepaar hatte seit neun Jahren keinen Sex mehr, jedenfalls nicht miteinander. Während er tatsächlich enthaltsam lebte, hatte sie einen Liebhaber.
Dass es zwischen den Eheleuten seit langer Zeit keine sexuellen Kontakte mehr gab, führte der Mann darauf zurück, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht konnte, während die Frau angab, dass sie nicht wollte.
Das Gericht sah den fehlenden gemeinsamen Sex "nicht als entscheidendes Indiz für das Scheitern der Ehe an". Denn "es gibt mannigfaltige Gründe, weshalb Ehepaare nach längerer Zeit des Zusammenlebens – mehr oder minder einvernehmlich – davon absehen, geschlechtlich miteinander zu verkehren; eine harmonische Lebensgemeinschaft mit gegenseitiger Verantwortung füreinander bedarf nicht unbedingt eines aktiven Sexuallebens."
Es schadet aber auch nicht.
(Bild: fotolia.com - Andrey Popov)